Kommunikative Begleitung für den A66 Riederwaldtunnel
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt die kommunikative Begleitung für den Bau des Riederwaldtunnels an der A66 in Hessen. Der Auftrag umfasst PR- und Öffentlichkeitsarbeit für das Infrastrukturprojekt über einen Zeitraum von 720 Tagen (ca. 2 Jahre). Die Vergabe erfolgt anhand der Kriterien Konzeptqualität (70 %) und Preis (30 %).
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Kommunikative Begleitung A66 Riederwaldtunnel
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignungsnachweis gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Kommunikative Begleitung A66 Riederwaldtunnel
- 70%quality
Auftragsbezogenes Bearbeitungskonzept
- 30%price
Honorar/Preis
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung