Kommunikative Begleitung für den A66 Riederwaldtunnel
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt die kommunikative Begleitung für den Bau des Riederwaldtunnels an der A66 in Hessen. Der Auftrag umfasst PR- und Öffentlichkeitsarbeit für das Infrastrukturprojekt über einen Zeitraum von 720 Tagen (ca. 2 Jahre). Die Vergabe erfolgt anhand der Kriterien Konzeptqualität (70 %) und Preis (30 %).
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Kommunikative Begleitung A66 Riederwaldtunnel
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung West sucht ein Unternehmen für die kommunikative Begleitung des Riederwaldtunnels an der A66 bei Frankfurt. Dabei geht es um Öffentlichkeitsarbeit und PR-Maßnahmen für dieses Autobahn-Tunnelbauprojekt in Hessen. Der Vertrag läuft zwei Jahre und umfasst voraussichtlich die Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit und Kommunikation mit Anwohnern und Interessengruppen. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach dem Vergaberecht (GWB) vorliegen und die Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern ordnungsgemäß gezahlt wurden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignungsnachweis gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotKommunikative Begleitung A66 Riederwaldtunnel
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Auftragsbezogenes Bearbeitungskonzept
- price30%
Honorar/Preis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung