Lieferung von fünf Kommandowagen für die Feuerwehr Düsseldorf
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Beschaffung von fünf Kommandowagen für die Feuerwehr aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die das Fahrzeug selbst sowie den technischen Ausbau mit Kommunikationsmitteln umfassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Lieferung von fünf Kommandowagen für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf benötigt fünf neue Kommandowagen für den Einsatzdienst. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst die Lieferung der Basisfahrzeuge, während Los 2 den speziellen technischen Ausbau mit Informations- und Kommunikationstechnik beinhaltet. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide Lose bewerben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt rein über den günstigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Einhaltung der Bestimmungen nach AEntG, AufenthG, MiLoG und SchwarzArbG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
2 LotePersonenkraftwagen für den Einsatz als Kommandowagen
Einbau von Informations- bzw. Kommunikationstechnologie
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Angebotspreis
- price100%
Angebotspreis
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung