Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen (Klinikliquidation)

Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt die Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen für sechs verschiedene medizinische Fachbereiche aus. Der Auftrag umfasst die professionelle Liquidation und ist in sechs Lose unterteilt, für die sich Bieter einzeln oder kombiniert bewerben können. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Qualitätskriterien, wobei ein Service- und Mitarbeiterkonzept gefordert wird.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Klinikliquidation - Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen.
Das Universitätsklinikum Heidelberg sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen. Die Aufgabe ist in sechs Lose unterteilt, die unterschiedliche medizinische Bereiche wie Chirurgie, Innere Medizin, Kopfklinik, Frauenheilkunde, Radiologie und Labore abdecken. Interessierte Unternehmen müssen neben einem Preisangebot auch ein Service- und Controllingkonzept sowie ein Mitarbeiterkonzept vorlegen, das den Einsatz qualifizierten Personals sicherstellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Ausschluss von Russland-Bezug gemäß Verordnung (EU) 2022/576
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Vorlage eines Service- und Controllingkonzepts
- Vorlage eines Mitarbeiterkonzepts zum Einsatz qualifizierten Personals
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
6 LoteKlinikliquidation - Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen. Die Leistung ist in die sechs nachfolgenden Ausschreibungslose aufgeteilt: - Los 1: Chirurgie - Los 2: Innere Medizin und Psychosoziale Medizin - Los 3: Kopfklinik - Los 4: Frauenheilkunde, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin - Los 5: Radiologie - Los 6: Labore Die Bieter können ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgeben.
Klinikliquidation - Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen. Die Leistung ist in die sechs nachfolgenden Ausschreibungslose aufgeteilt: - Los 1: Chirurgie - Los 2: Innere Medizin und Psychosoziale Medizin - Los 3: Kopfklinik - Los 4: Frauenheilkunde, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin - Los 5: Radiologie - Los 6: Labore Die Bieter können ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgeben.
Klinikliquidation - Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen. Die Leistung ist in die sechs nachfolgenden Ausschreibungslose aufgeteilt: - Los 1: Chirurgie - Los 2: Innere Medizin und Psychosoziale Medizin - Los 3: Kopfklinik - Los 4: Frauenheilkunde, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin - Los 5: Radiologie - Los 6: Labore Die Bieter können ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgeben.
Klinikliquidation - Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen. Die Leistung ist in die sechs nachfolgenden Ausschreibungslose aufgeteilt: - Los 1: Chirurgie - Los 2: Innere Medizin und Psychosoziale Medizin - Los 3: Kopfklinik - Los 4: Frauenheilkunde, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin - Los 5: Radiologie - Los 6: Labore Die Bieter können ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgeben.
Klinikliquidation - Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen. Die Leistung ist in die sechs nachfolgenden Ausschreibungslose aufgeteilt: - Los 1: Chirurgie - Los 2: Innere Medizin und Psychosoziale Medizin - Los 3: Kopfklinik - Los 4: Frauenheilkunde, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin - Los 5: Radiologie - Los 6: Labore Die Bieter können ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgeben.
Klinikliquidation - Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen im Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen. Die Leistung ist in die sechs nachfolgenden Ausschreibungslose aufgeteilt: - Los 1: Chirurgie - Los 2: Innere Medizin und Psychosoziale Medizin - Los 3: Kopfklinik - Los 4: Frauenheilkunde, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin - Los 5: Radiologie - Los 6: Labore Die Bieter können ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgeben.
Zuschlagskriterien
18 Kriterien- price55%
Angebotspreis (ohne Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement Angebotspreis (mit Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * (eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * (eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) Angebotspreis = (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (ohne Forderungsmanagement) * 50%) + (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (mit Forderungsmanagement) * 50 %) Punktwert des jeweiligen Bieters = (Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) * 55 % Die aufgeführten Liquidationsvolumina sind in Anlage 1 zum Anschreiben "Leistungsbeschreibung" unter Ziffer 1 ausgewiesen.
- quality15%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Service-/Controllingkonzepts einzureichen. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen und im Rahmen des einzureichenden Service-/Controllingkonzepts zu berücksichtigen. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: - Der Auftragnehmer stellt eine werktägliche telefonische Erreichbarkeit sowohl für Patienten und Mitarbeitende des Auftraggebers sicher. - Für das interne Berichtswesen, welches durch den Geschäftsbereich Erlösmanagement koordiniert wird, sind die vom Auftraggeber definierten Statistikdaten bis zum 10. des Folgemonats auf Datenträger und/oder über ein Kundenportal einzustellen. Die Statistiken sind nach Vorgabe des Auftraggebers u.a. nach Rechnungsausgangszeitraum und Behandlungszeitraum sowie nach Ärzten bzw. Konten und Kalenderjahr getrennt zu erstellen. Mindestens ist folgendes Standardberichtswesen zu erbringen: - Es ist bis zum 10. Tag des Folgemonats ein Bericht zum Abrechnungsstand je Arzt durch den Auftragnehmer abzugeben. Etwaige Rückstände sind unverzüglich bei Bekanntwerden dem Auftraggeber anzuzeigen. - Berichte/Übersichten nach den Vorgaben des Auftraggebers (Mindestangaben: Fall-Nummer, Rechnungsnummer, Patientennamen, Geburtsdatum des Patienten, Behandlungsdatum, Leistungsziffern, Rechnungssumme, etc. jeweils unterteilt nach Fachgebiet und Arzt-Nummer) - insbesondere: * Rechnungsausgangslisten (monatlich/vierteljährlich, jährlich) * Berichte über die Abrechnungsqualität (monatlich/vierteljährlich, jährlich): geeignete Kennzahlen für die Bewertung der Abrechnungsqualität u.a. Rechnungsdurchschnitt je Arzt und Behandlungsart * Zahlungseingangsberichte (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Offene Posten-Liste (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Debitorenlaufzeit - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Abgabenberechnungen für Pool- und Beteiligung (vierteljährlich bzw. jährlich) * Stornierungslisten unter Angabe von Neuberechnungen (mit Auswertung von Stornogründen, zum Beispiel fehlende Wahlarztvereinbarung), Teilstornos (ebenfalls mit Begründung) und Niederschlagungen mit Einzelbegründung (vierteljährlich) * Abschreibungslisten mit Einzelbegründung bei uneinbringlichen Forderungen und unentgeltlichen Leistungen (monatlich)- wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Sach- bzw. Materialkostenauswertungen * Weitergehende statistische Auswertungen und Analysen nach Wahl und Absprache mit dem Auftraggeber. - Information der Administration des Universitätsklinikums über erbrachte und nicht im Rahmen der Privatliquidation abrechenbare Leistungen (zum Beispiel aufgrund fehlender Wahlarztvereinbarung oder aufgrund von Änderungen im Versicherungsstatus) mit Dokumentation der Fälle unter Angabe des Grunds. - Abgabenberechnungen nach den Vorgaben des Auftraggebers unterteilt nach Fachgebiet / Klinik / und Abteilungsleiter: Für alle ambulanten Leistungen ist eine Aufstellung der Sachkosten nach der Spalte 6 des DKG-NT (Deutsche-Krankenhausgesellschaft-Normaltarif) sowie für die stationären Leistungen eine Aufstellung über die Höhe der erbrachten technischen und persönlichen Leisutngen nach der BPflV / KHEntG, die sog. GSG-Abgabe, zu erstellen. Folgende erweiterte Controlling- und Managementmaßnahmen sind zu erfüllen: - Benchmarking: Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. zusätzlich auf Anforderung durch den Auftraggeber einen anonymisierten Datenvergleich mit vergleichbaren Leistungseinheiten bzw. Zentren anderer Maximalversorger, insbesondere zu durchschnittlichen Fallwerten (stationär und ambulant) durch und stellt, bei Einverständnis der anderen Zentren, die Ergebnisse einmal jährlich, getrennt nach Fachbereich, dem Universitätsklinikum zur Verfügung. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber einen zeitlichen Vergleich zwischen einzelnen Abrechnungsperioden (jahresbezogen) durch und informiert den Auftraggeber über Auffälligkeiten. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Ermittelte Managementkennzahlen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und aggregiert über alle Fachabteilungen graphisch zur Verfügung gestellt. - Darüberhinausgehende Serviceelemente: * Der Auftragnehmer erkennt signifikante Mängel im Abrechnungsgeschehen proaktiv und schlägt dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verbesserung vor. * Der Auftragnehmer berichtet einmal im Halbjahr zum Beschwerdemanagement, das sich aus der Korrespondenz zwischen Auftragnehmer und Privatpatienten ergibt * Der Auftragnehmer hat das Beschwerdemanagement auf mehrere Mitarbeiter*innen unterhalb der Geschäftsführungsebene verteilt. Die Anforderungen werden nach ihrer Ausprüfung nach folgendem Punkteschema bewertet: Controlling / Inhaltliche Konzeption: 7 Punkte: Ideale Konzeption (u.a. Angabe vergleichbarer Maximalversorger) 3 Punkte: Durchschnittliche Konzeption 2 Punkte: Minimale Konzeption Permanente Schwachstellenanalyse: 4 Punkte: Umfassende Analyse 2 Punkte: Standardisierte Analyse Konzeption Beschwerdemanagement: 4 Punkte: Umfassende Konzeptionierung 2 Punkte: Standardisierte Konzeptionierung Punktwert "Service-/Controllingkonzept" = Punktwert "Controlling" + Punktwert "Schwachstellenanalyse" + Punktwert "Beschwerdemanagement" Im Zuschlagskriterium "Service-/Controllingkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden.
- quality30%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Mitarbeiterkonzepts einzureichen. Aus dem Mitarbeiterkonzept muss der ausschließliche Einsatz von befähigtem und qualifiziertem Personal hervorgehen (vgl. Anlage 1 zum Anschreiben, Ziffer 14). Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: a. Die abzurechnenden Fachbereiche müssen inhaltlich durch einen hauptverantwortlichen Mitarbeiter betreut werden, der dem Auftraggeber namentlich zu benennen ist. Ein Personalwechsel ist dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit unverzüglich anzuzeigen. b. Dieser/diese für die abzurechnenden Fachbereiche hauptverantwortliche(r) Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss mindestens über eine medizinische oder kaufmännische Ausbildung und eine Zusatzausbildung im Bereich Abrechnung verfügen. Diese sind: - Kaufmännische Ausbildung (z.B. Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann / -kauffrau o.ä.) - Medizinische Ausbildung (z.B. Medizinischer Fachangestellter (m/w), Medizinisch-technischer Assistent (m/w), Operationstechnischer Assistent (m/w) o.ä.) - Zusatzausbildung/-fortbildung im Bereich Abrechnung (z.B. Assistent für medizinische Abrechnung (m/w), Medizinischer Dokumentationsassistent (m/w), Medizinische Kodierfachkraft (m/w) o.ä.) Die für die Abrechnung hauptverantwortlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in der GOÄ-Abrechnung. Neben den hauptverantwortlichen Mitarbeitern kann es weitere Mitarbeiter im Team geben, für die die o.g. Ausbildungsvoraussetzungen 1:1 gelten, die aber neben einer einschlägigen Berufserfahrung erst eine einjährige Berufserfahrung in der GOÄ- Abrechnung haben. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für wie viele andere universitäre Häuser bzw. Häuser der Maximalversorgung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Abrechnung durchführt. c. Die Mitarbeiter, welche die Privatliquidation eines Fachbereichs betreuen bzw. abrechnen, sind für diese Fachdisziplin besonders geschult und werden laufend fortgebildet. Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Berufserfahrungskriterien werden die Mitarbeiter wie folgt fortgebildet: - Mindestens jährliche Schulung der Mitarbeiter bzgl. gesetzlicher und rechtlicher Änderungen im Bereich der Abrechnung. - Die Durchführung der Schulungen sollte von einem dafür spezialisierten externen Anbieter oder durch dafür besonders qualifizierte Referenten (bspw. Juristen o.ä., extern oder interner Mitarbeiter) erfolgen. Der Nachweis über eine hinreichende Qualifikation ist den Angebotsunterlagen zwingend beizufügen. d. Für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Privatliquidation stehen Juristen mit speziellen Kenntnissen bzw. Ausbildung im Medizinrecht und Abgaben- recht dem Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Übersicht der Juristen ist in den Angebotsunterlagen separat aufzuführen. e. Das Mitarbeiterkonzept ist in den Angebotsunterlagen darzulegen. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für welche Fachbereiche der Auftragnehmer auch in welcher Anzahl für andere universitäre Häuser bzw. Häusern der Maximalversorgung die Abrechnung durchführt. Die Anforderungen werden nach folgendem Punkteschema bewertet: Höchster Zielerfüllungsgrad: 10 bis 8 Punkte Hoher Zielerfüllungsgrad: 7 bis 5 Punkte Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: 4 bis 2 Punkte Geringer Zielerfüllungsgrad: 1 Punkt Nichterfüllung: 0 Punkte Punktwert "Mitarbeiterkonzept" = Erreichte Punktzahl * Faktor 3 Im Zuschlagskriterium "Mitarbeiterkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
- price55%
Angebotspreis (ohne Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement Angebotspreis (mit Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * (eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * (eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) Angebotspreis = (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (ohne Forderungsmanagement) * 50%) + (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (mit Forderungsmanagement) * 50 %) Punktwert des jeweiligen Bieters = (Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) * 55 % Die aufgeführten Liquidationsvolumina sind in Anlage 1 zum Anschreiben "Leistungsbeschreibung" unter Ziffer 1 ausgewiesen.
- quality15%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Service-/Controllingkonzepts einzureichen. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen und im Rahmen des einzureichenden Service-/Controllingkonzepts zu berücksichtigen. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: - Der Auftragnehmer stellt eine werktägliche telefonische Erreichbarkeit sowohl für Patienten und Mitarbeitende des Auftraggebers sicher. - Für das interne Berichtswesen, welches durch den Geschäftsbereich Erlösmanagement koordiniert wird, sind die vom Auftraggeber definierten Statistikdaten bis zum 10. des Folgemonats auf Datenträger und/oder über ein Kundenportal einzustellen. Die Statistiken sind nach Vorgabe des Auftraggebers u.a. nach Rechnungsausgangszeitraum und Behandlungszeitraum sowie nach Ärzten bzw. Konten und Kalenderjahr getrennt zu erstellen. Mindestens ist folgendes Standardberichtswesen zu erbringen: - Es ist bis zum 10. Tag des Folgemonats ein Bericht zum Abrechnungsstand je Arzt durch den Auftragnehmer abzugeben. Etwaige Rückstände sind unverzüglich bei Bekanntwerden dem Auftraggeber anzuzeigen. - Berichte/Übersichten nach den Vorgaben des Auftraggebers (Mindestangaben: Fall-Nummer, Rechnungsnummer, Patientennamen, Geburtsdatum des Patienten, Behandlungsdatum, Leistungsziffern, Rechnungssumme, etc. jeweils unterteilt nach Fachgebiet und Arzt-Nummer) - insbesondere: * Rechnungsausgangslisten (monatlich/vierteljährlich, jährlich) * Berichte über die Abrechnungsqualität (monatlich/vierteljährlich, jährlich): geeignete Kennzahlen für die Bewertung der Abrechnungsqualität u.a. Rechnungsdurchschnitt je Arzt und Behandlungsart * Zahlungseingangsberichte (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Offene Posten-Liste (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Debitorenlaufzeit - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Abgabenberechnungen für Pool- und Beteiligung (vierteljährlich bzw. jährlich) * Stornierungslisten unter Angabe von Neuberechnungen (mit Auswertung von Stornogründen, zum Beispiel fehlende Wahlarztvereinbarung), Teilstornos (ebenfalls mit Begründung) und Niederschlagungen mit Einzelbegründung (vierteljährlich) * Abschreibungslisten mit Einzelbegründung bei uneinbringlichen Forderungen und unentgeltlichen Leistungen (monatlich)- wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Sach- bzw. Materialkostenauswertungen * Weitergehende statistische Auswertungen und Analysen nach Wahl und Absprache mit dem Auftraggeber. - Information der Administration des Universitätsklinikums über erbrachte und nicht im Rahmen der Privatliquidation abrechenbare Leistungen (zum Beispiel aufgrund fehlender Wahlarztvereinbarung oder aufgrund von Änderungen im Versicherungsstatus) mit Dokumentation der Fälle unter Angabe des Grunds. - Abgabenberechnungen nach den Vorgaben des Auftraggebers unterteilt nach Fachgebiet / Klinik / und Abteilungsleiter: Für alle ambulanten Leistungen ist eine Aufstellung der Sachkosten nach der Spalte 6 des DKG-NT (Deutsche-Krankenhausgesellschaft-Normaltarif) sowie für die stationären Leistungen eine Aufstellung über die Höhe der erbrachten technischen und persönlichen Leisutngen nach der BPflV / KHEntG, die sog. GSG-Abgabe, zu erstellen. Folgende erweiterte Controlling- und Managementmaßnahmen sind zu erfüllen: - Benchmarking: Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. zusätzlich auf Anforderung durch den Auftraggeber einen anonymisierten Datenvergleich mit vergleichbaren Leistungseinheiten bzw. Zentren anderer Maximalversorger, insbesondere zu durchschnittlichen Fallwerten (stationär und ambulant) durch und stellt, bei Einverständnis der anderen Zentren, die Ergebnisse einmal jährlich, getrennt nach Fachbereich, dem Universitätsklinikum zur Verfügung. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber einen zeitlichen Vergleich zwischen einzelnen Abrechnungsperioden (jahresbezogen) durch und informiert den Auftraggeber über Auffälligkeiten. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Ermittelte Managementkennzahlen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und aggregiert über alle Fachabteilungen graphisch zur Verfügung gestellt. - Darüberhinausgehende Serviceelemente: * Der Auftragnehmer erkennt signifikante Mängel im Abrechnungsgeschehen proaktiv und schlägt dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verbesserung vor. * Der Auftragnehmer berichtet einmal im Halbjahr zum Beschwerdemanagement, das sich aus der Korrespondenz zwischen Auftragnehmer und Privatpatienten ergibt * Der Auftragnehmer hat das Beschwerdemanagement auf mehrere Mitarbeiter*innen unterhalb der Geschäftsführungsebene verteilt. Die Anforderungen werden nach ihrer Ausprüfung nach folgendem Punkteschema bewertet: Controlling / Inhaltliche Konzeption: 7 Punkte: Ideale Konzeption (u.a. Angabe vergleichbarer Maximalversorger) 3 Punkte: Durchschnittliche Konzeption 2 Punkte: Minimale Konzeption Permanente Schwachstellenanalyse: 4 Punkte: Umfassende Analyse 2 Punkte: Standardisierte Analyse Konzeption Beschwerdemanagement: 4 Punkte: Umfassende Konzeptionierung 2 Punkte: Standardisierte Konzeptionierung Punktwert "Service-/Controllingkonzept" = Punktwert "Controlling" + Punktwert "Schwachstellenanalyse" + Punktwert "Beschwerdemanagement" Im Zuschlagskriterium "Service-/Controllingkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden.
- quality30%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Mitarbeiterkonzepts einzureichen. Aus dem Mitarbeiterkonzept muss der ausschließliche Einsatz von befähigtem und qualifiziertem Personal hervorgehen (vgl. Anlage 1 zum Anschreiben, Ziffer 14). Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: a. Die abzurechnenden Fachbereiche müssen inhaltlich durch einen hauptverantwortlichen Mitarbeiter betreut werden, der dem Auftraggeber namentlich zu benennen ist. Ein Personalwechsel ist dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit unverzüglich anzuzeigen. b. Dieser/diese für die abzurechnenden Fachbereiche hauptverantwortliche(r) Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss mindestens über eine medizinische oder kaufmännische Ausbildung und eine Zusatzausbildung im Bereich Abrechnung verfügen. Diese sind: - Kaufmännische Ausbildung (z.B. Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann / -kauffrau o.ä.) - Medizinische Ausbildung (z.B. Medizinischer Fachangestellter (m/w), Medizinisch-technischer Assistent (m/w), Operationstechnischer Assistent (m/w) o.ä.) - Zusatzausbildung/-fortbildung im Bereich Abrechnung (z.B. Assistent für medizinische Abrechnung (m/w), Medizinischer Dokumentationsassistent (m/w), Medizinische Kodierfachkraft (m/w) o.ä.) Die für die Abrechnung hauptverantwortlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in der GOÄ-Abrechnung. Neben den hauptverantwortlichen Mitarbeitern kann es weitere Mitarbeiter im Team geben, für die die o.g. Ausbildungsvoraussetzungen 1:1 gelten, die aber neben einer einschlägigen Berufserfahrung erst eine einjährige Berufserfahrung in der GOÄ- Abrechnung haben. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für wie viele andere universitäre Häuser bzw. Häuser der Maximalversorgung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Abrechnung durchführt. c. Die Mitarbeiter, welche die Privatliquidation eines Fachbereichs betreuen bzw. abrechnen, sind für diese Fachdisziplin besonders geschult und werden laufend fortgebildet. Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Berufserfahrungskriterien werden die Mitarbeiter wie folgt fortgebildet: - Mindestens jährliche Schulung der Mitarbeiter bzgl. gesetzlicher und rechtlicher Änderungen im Bereich der Abrechnung. - Die Durchführung der Schulungen sollte von einem dafür spezialisierten externen Anbieter oder durch dafür besonders qualifizierte Referenten (bspw. Juristen o.ä., extern oder interner Mitarbeiter) erfolgen. Der Nachweis über eine hinreichende Qualifikation ist den Angebotsunterlagen zwingend beizufügen. d. Für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Privatliquidation stehen Juristen mit speziellen Kenntnissen bzw. Ausbildung im Medizinrecht und Abgaben- recht dem Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Übersicht der Juristen ist in den Angebotsunterlagen separat aufzuführen. e. Das Mitarbeiterkonzept ist in den Angebotsunterlagen darzulegen. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für welche Fachbereiche der Auftragnehmer auch in welcher Anzahl für andere universitäre Häuser bzw. Häusern der Maximalversorgung die Abrechnung durchführt. Die Anforderungen werden nach folgendem Punkteschema bewertet: Höchster Zielerfüllungsgrad: 10 bis 8 Punkte Hoher Zielerfüllungsgrad: 7 bis 5 Punkte Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: 4 bis 2 Punkte Geringer Zielerfüllungsgrad: 1 Punkt Nichterfüllung: 0 Punkte Punktwert "Mitarbeiterkonzept" = Erreichte Punktzahl * Faktor 3 Im Zuschlagskriterium "Mitarbeiterkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
- price55%
Angebotspreis (ohne Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement Angebotspreis (mit Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * (eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * (eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) Angebotspreis = (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (ohne Forderungsmanagement) * 50%) + (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (mit Forderungsmanagement) * 50 %) Punktwert des jeweiligen Bieters = (Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) * 55 % Die aufgeführten Liquidationsvolumina sind in Anlage 1 zum Anschreiben "Leistungsbeschreibung" unter Ziffer 1 ausgewiesen.
- quality15%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Service-/Controllingkonzepts einzureichen. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen und im Rahmen des einzureichenden Service-/Controllingkonzepts zu berücksichtigen. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: - Der Auftragnehmer stellt eine werktägliche telefonische Erreichbarkeit sowohl für Patienten und Mitarbeitende des Auftraggebers sicher. - Für das interne Berichtswesen, welches durch den Geschäftsbereich Erlösmanagement koordiniert wird, sind die vom Auftraggeber definierten Statistikdaten bis zum 10. des Folgemonats auf Datenträger und/oder über ein Kundenportal einzustellen. Die Statistiken sind nach Vorgabe des Auftraggebers u.a. nach Rechnungsausgangszeitraum und Behandlungszeitraum sowie nach Ärzten bzw. Konten und Kalenderjahr getrennt zu erstellen. Mindestens ist folgendes Standardberichtswesen zu erbringen: - Es ist bis zum 10. Tag des Folgemonats ein Bericht zum Abrechnungsstand je Arzt durch den Auftragnehmer abzugeben. Etwaige Rückstände sind unverzüglich bei Bekanntwerden dem Auftraggeber anzuzeigen. - Berichte/Übersichten nach den Vorgaben des Auftraggebers (Mindestangaben: Fall-Nummer, Rechnungsnummer, Patientennamen, Geburtsdatum des Patienten, Behandlungsdatum, Leistungsziffern, Rechnungssumme, etc. jeweils unterteilt nach Fachgebiet und Arzt-Nummer) - insbesondere: * Rechnungsausgangslisten (monatlich/vierteljährlich, jährlich) * Berichte über die Abrechnungsqualität (monatlich/vierteljährlich, jährlich): geeignete Kennzahlen für die Bewertung der Abrechnungsqualität u.a. Rechnungsdurchschnitt je Arzt und Behandlungsart * Zahlungseingangsberichte (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Offene Posten-Liste (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Debitorenlaufzeit - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Abgabenberechnungen für Pool- und Beteiligung (vierteljährlich bzw. jährlich) * Stornierungslisten unter Angabe von Neuberechnungen (mit Auswertung von Stornogründen, zum Beispiel fehlende Wahlarztvereinbarung), Teilstornos (ebenfalls mit Begründung) und Niederschlagungen mit Einzelbegründung (vierteljährlich) * Abschreibungslisten mit Einzelbegründung bei uneinbringlichen Forderungen und unentgeltlichen Leistungen (monatlich)- wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Sach- bzw. Materialkostenauswertungen * Weitergehende statistische Auswertungen und Analysen nach Wahl und Absprache mit dem Auftraggeber. - Information der Administration des Universitätsklinikums über erbrachte und nicht im Rahmen der Privatliquidation abrechenbare Leistungen (zum Beispiel aufgrund fehlender Wahlarztvereinbarung oder aufgrund von Änderungen im Versicherungsstatus) mit Dokumentation der Fälle unter Angabe des Grunds. - Abgabenberechnungen nach den Vorgaben des Auftraggebers unterteilt nach Fachgebiet / Klinik / und Abteilungsleiter: Für alle ambulanten Leistungen ist eine Aufstellung der Sachkosten nach der Spalte 6 des DKG-NT (Deutsche-Krankenhausgesellschaft-Normaltarif) sowie für die stationären Leistungen eine Aufstellung über die Höhe der erbrachten technischen und persönlichen Leisutngen nach der BPflV / KHEntG, die sog. GSG-Abgabe, zu erstellen. Folgende erweiterte Controlling- und Managementmaßnahmen sind zu erfüllen: - Benchmarking: Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. zusätzlich auf Anforderung durch den Auftraggeber einen anonymisierten Datenvergleich mit vergleichbaren Leistungseinheiten bzw. Zentren anderer Maximalversorger, insbesondere zu durchschnittlichen Fallwerten (stationär und ambulant) durch und stellt, bei Einverständnis der anderen Zentren, die Ergebnisse einmal jährlich, getrennt nach Fachbereich, dem Universitätsklinikum zur Verfügung. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber einen zeitlichen Vergleich zwischen einzelnen Abrechnungsperioden (jahresbezogen) durch und informiert den Auftraggeber über Auffälligkeiten. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Ermittelte Managementkennzahlen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und aggregiert über alle Fachabteilungen graphisch zur Verfügung gestellt. - Darüberhinausgehende Serviceelemente: * Der Auftragnehmer erkennt signifikante Mängel im Abrechnungsgeschehen proaktiv und schlägt dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verbesserung vor. * Der Auftragnehmer berichtet einmal im Halbjahr zum Beschwerdemanagement, das sich aus der Korrespondenz zwischen Auftragnehmer und Privatpatienten ergibt * Der Auftragnehmer hat das Beschwerdemanagement auf mehrere Mitarbeiter*innen unterhalb der Geschäftsführungsebene verteilt. Die Anforderungen werden nach ihrer Ausprüfung nach folgendem Punkteschema bewertet: Controlling / Inhaltliche Konzeption: 7 Punkte: Ideale Konzeption (u.a. Angabe vergleichbarer Maximalversorger) 3 Punkte: Durchschnittliche Konzeption 2 Punkte: Minimale Konzeption Permanente Schwachstellenanalyse: 4 Punkte: Umfassende Analyse 2 Punkte: Standardisierte Analyse Konzeption Beschwerdemanagement: 4 Punkte: Umfassende Konzeptionierung 2 Punkte: Standardisierte Konzeptionierung Punktwert "Service-/Controllingkonzept" = Punktwert "Controlling" + Punktwert "Schwachstellenanalyse" + Punktwert "Beschwerdemanagement" Im Zuschlagskriterium "Service-/Controllingkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden.
- quality30%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Mitarbeiterkonzepts einzureichen. Aus dem Mitarbeiterkonzept muss der ausschließliche Einsatz von befähigtem und qualifiziertem Personal hervorgehen (vgl. Anlage 1 zum Anschreiben, Ziffer 14). Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: a. Die abzurechnenden Fachbereiche müssen inhaltlich durch einen hauptverantwortlichen Mitarbeiter betreut werden, der dem Auftraggeber namentlich zu benennen ist. Ein Personalwechsel ist dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit unverzüglich anzuzeigen. b. Dieser/diese für die abzurechnenden Fachbereiche hauptverantwortliche(r) Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss mindestens über eine medizinische oder kaufmännische Ausbildung und eine Zusatzausbildung im Bereich Abrechnung verfügen. Diese sind: - Kaufmännische Ausbildung (z.B. Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann / -kauffrau o.ä.) - Medizinische Ausbildung (z.B. Medizinischer Fachangestellter (m/w), Medizinisch-technischer Assistent (m/w), Operationstechnischer Assistent (m/w) o.ä.) - Zusatzausbildung/-fortbildung im Bereich Abrechnung (z.B. Assistent für medizinische Abrechnung (m/w), Medizinischer Dokumentationsassistent (m/w), Medizinische Kodierfachkraft (m/w) o.ä.) Die für die Abrechnung hauptverantwortlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in der GOÄ-Abrechnung. Neben den hauptverantwortlichen Mitarbeitern kann es weitere Mitarbeiter im Team geben, für die die o.g. Ausbildungsvoraussetzungen 1:1 gelten, die aber neben einer einschlägigen Berufserfahrung erst eine einjährige Berufserfahrung in der GOÄ- Abrechnung haben. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für wie viele andere universitäre Häuser bzw. Häuser der Maximalversorgung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Abrechnung durchführt. c. Die Mitarbeiter, welche die Privatliquidation eines Fachbereichs betreuen bzw. abrechnen, sind für diese Fachdisziplin besonders geschult und werden laufend fortgebildet. Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Berufserfahrungskriterien werden die Mitarbeiter wie folgt fortgebildet: - Mindestens jährliche Schulung der Mitarbeiter bzgl. gesetzlicher und rechtlicher Änderungen im Bereich der Abrechnung. - Die Durchführung der Schulungen sollte von einem dafür spezialisierten externen Anbieter oder durch dafür besonders qualifizierte Referenten (bspw. Juristen o.ä., extern oder interner Mitarbeiter) erfolgen. Der Nachweis über eine hinreichende Qualifikation ist den Angebotsunterlagen zwingend beizufügen. d. Für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Privatliquidation stehen Juristen mit speziellen Kenntnissen bzw. Ausbildung im Medizinrecht und Abgaben- recht dem Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Übersicht der Juristen ist in den Angebotsunterlagen separat aufzuführen. e. Das Mitarbeiterkonzept ist in den Angebotsunterlagen darzulegen. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für welche Fachbereiche der Auftragnehmer auch in welcher Anzahl für andere universitäre Häuser bzw. Häusern der Maximalversorgung die Abrechnung durchführt. Die Anforderungen werden nach folgendem Punkteschema bewertet: Höchster Zielerfüllungsgrad: 10 bis 8 Punkte Hoher Zielerfüllungsgrad: 7 bis 5 Punkte Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: 4 bis 2 Punkte Geringer Zielerfüllungsgrad: 1 Punkt Nichterfüllung: 0 Punkte Punktwert "Mitarbeiterkonzept" = Erreichte Punktzahl * Faktor 3 Im Zuschlagskriterium "Mitarbeiterkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
- price55%
Angebotspreis (ohne Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement Angebotspreis (mit Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * (eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * (eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) Angebotspreis = (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (ohne Forderungsmanagement) * 50%) + (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (mit Forderungsmanagement) * 50 %) Punktwert des jeweiligen Bieters = (Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) * 55 % Die aufgeführten Liquidationsvolumina sind in Anlage 1 zum Anschreiben "Leistungsbeschreibung" unter Ziffer 1 ausgewiesen.
- quality15%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Service-/Controllingkonzepts einzureichen. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen und im Rahmen des einzureichenden Service-/Controllingkonzepts zu berücksichtigen. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: - Der Auftragnehmer stellt eine werktägliche telefonische Erreichbarkeit sowohl für Patienten und Mitarbeitende des Auftraggebers sicher. - Für das interne Berichtswesen, welches durch den Geschäftsbereich Erlösmanagement koordiniert wird, sind die vom Auftraggeber definierten Statistikdaten bis zum 10. des Folgemonats auf Datenträger und/oder über ein Kundenportal einzustellen. Die Statistiken sind nach Vorgabe des Auftraggebers u.a. nach Rechnungsausgangszeitraum und Behandlungszeitraum sowie nach Ärzten bzw. Konten und Kalenderjahr getrennt zu erstellen. Mindestens ist folgendes Standardberichtswesen zu erbringen: - Es ist bis zum 10. Tag des Folgemonats ein Bericht zum Abrechnungsstand je Arzt durch den Auftragnehmer abzugeben. Etwaige Rückstände sind unverzüglich bei Bekanntwerden dem Auftraggeber anzuzeigen. - Berichte/Übersichten nach den Vorgaben des Auftraggebers (Mindestangaben: Fall-Nummer, Rechnungsnummer, Patientennamen, Geburtsdatum des Patienten, Behandlungsdatum, Leistungsziffern, Rechnungssumme, etc. jeweils unterteilt nach Fachgebiet und Arzt-Nummer) - insbesondere: * Rechnungsausgangslisten (monatlich/vierteljährlich, jährlich) * Berichte über die Abrechnungsqualität (monatlich/vierteljährlich, jährlich): geeignete Kennzahlen für die Bewertung der Abrechnungsqualität u.a. Rechnungsdurchschnitt je Arzt und Behandlungsart * Zahlungseingangsberichte (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Offene Posten-Liste (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Debitorenlaufzeit - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Abgabenberechnungen für Pool- und Beteiligung (vierteljährlich bzw. jährlich) * Stornierungslisten unter Angabe von Neuberechnungen (mit Auswertung von Stornogründen, zum Beispiel fehlende Wahlarztvereinbarung), Teilstornos (ebenfalls mit Begründung) und Niederschlagungen mit Einzelbegründung (vierteljährlich) * Abschreibungslisten mit Einzelbegründung bei uneinbringlichen Forderungen und unentgeltlichen Leistungen (monatlich)- wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Sach- bzw. Materialkostenauswertungen * Weitergehende statistische Auswertungen und Analysen nach Wahl und Absprache mit dem Auftraggeber. - Information der Administration des Universitätsklinikums über erbrachte und nicht im Rahmen der Privatliquidation abrechenbare Leistungen (zum Beispiel aufgrund fehlender Wahlarztvereinbarung oder aufgrund von Änderungen im Versicherungsstatus) mit Dokumentation der Fälle unter Angabe des Grunds. - Abgabenberechnungen nach den Vorgaben des Auftraggebers unterteilt nach Fachgebiet / Klinik / und Abteilungsleiter: Für alle ambulanten Leistungen ist eine Aufstellung der Sachkosten nach der Spalte 6 des DKG-NT (Deutsche-Krankenhausgesellschaft-Normaltarif) sowie für die stationären Leistungen eine Aufstellung über die Höhe der erbrachten technischen und persönlichen Leisutngen nach der BPflV / KHEntG, die sog. GSG-Abgabe, zu erstellen. Folgende erweiterte Controlling- und Managementmaßnahmen sind zu erfüllen: - Benchmarking: Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. zusätzlich auf Anforderung durch den Auftraggeber einen anonymisierten Datenvergleich mit vergleichbaren Leistungseinheiten bzw. Zentren anderer Maximalversorger, insbesondere zu durchschnittlichen Fallwerten (stationär und ambulant) durch und stellt, bei Einverständnis der anderen Zentren, die Ergebnisse einmal jährlich, getrennt nach Fachbereich, dem Universitätsklinikum zur Verfügung. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber einen zeitlichen Vergleich zwischen einzelnen Abrechnungsperioden (jahresbezogen) durch und informiert den Auftraggeber über Auffälligkeiten. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Ermittelte Managementkennzahlen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und aggregiert über alle Fachabteilungen graphisch zur Verfügung gestellt. - Darüberhinausgehende Serviceelemente: * Der Auftragnehmer erkennt signifikante Mängel im Abrechnungsgeschehen proaktiv und schlägt dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verbesserung vor. * Der Auftragnehmer berichtet einmal im Halbjahr zum Beschwerdemanagement, das sich aus der Korrespondenz zwischen Auftragnehmer und Privatpatienten ergibt * Der Auftragnehmer hat das Beschwerdemanagement auf mehrere Mitarbeiter*innen unterhalb der Geschäftsführungsebene verteilt. Die Anforderungen werden nach ihrer Ausprüfung nach folgendem Punkteschema bewertet: Controlling / Inhaltliche Konzeption: 7 Punkte: Ideale Konzeption (u.a. Angabe vergleichbarer Maximalversorger) 3 Punkte: Durchschnittliche Konzeption 2 Punkte: Minimale Konzeption Permanente Schwachstellenanalyse: 4 Punkte: Umfassende Analyse 2 Punkte: Standardisierte Analyse Konzeption Beschwerdemanagement: 4 Punkte: Umfassende Konzeptionierung 2 Punkte: Standardisierte Konzeptionierung Punktwert "Service-/Controllingkonzept" = Punktwert "Controlling" + Punktwert "Schwachstellenanalyse" + Punktwert "Beschwerdemanagement" Im Zuschlagskriterium "Service-/Controllingkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden.
- quality30%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Mitarbeiterkonzepts einzureichen. Aus dem Mitarbeiterkonzept muss der ausschließliche Einsatz von befähigtem und qualifiziertem Personal hervorgehen (vgl. Anlage 1 zum Anschreiben, Ziffer 14). Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: a. Die abzurechnenden Fachbereiche müssen inhaltlich durch einen hauptverantwortlichen Mitarbeiter betreut werden, der dem Auftraggeber namentlich zu benennen ist. Ein Personalwechsel ist dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit unverzüglich anzuzeigen. b. Dieser/diese für die abzurechnenden Fachbereiche hauptverantwortliche(r) Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss mindestens über eine medizinische oder kaufmännische Ausbildung und eine Zusatzausbildung im Bereich Abrechnung verfügen. Diese sind: - Kaufmännische Ausbildung (z.B. Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann / -kauffrau o.ä.) - Medizinische Ausbildung (z.B. Medizinischer Fachangestellter (m/w), Medizinisch-technischer Assistent (m/w), Operationstechnischer Assistent (m/w) o.ä.) - Zusatzausbildung/-fortbildung im Bereich Abrechnung (z.B. Assistent für medizinische Abrechnung (m/w), Medizinischer Dokumentationsassistent (m/w), Medizinische Kodierfachkraft (m/w) o.ä.) Die für die Abrechnung hauptverantwortlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in der GOÄ-Abrechnung. Neben den hauptverantwortlichen Mitarbeitern kann es weitere Mitarbeiter im Team geben, für die die o.g. Ausbildungsvoraussetzungen 1:1 gelten, die aber neben einer einschlägigen Berufserfahrung erst eine einjährige Berufserfahrung in der GOÄ- Abrechnung haben. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für wie viele andere universitäre Häuser bzw. Häuser der Maximalversorgung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Abrechnung durchführt. c. Die Mitarbeiter, welche die Privatliquidation eines Fachbereichs betreuen bzw. abrechnen, sind für diese Fachdisziplin besonders geschult und werden laufend fortgebildet. Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Berufserfahrungskriterien werden die Mitarbeiter wie folgt fortgebildet: - Mindestens jährliche Schulung der Mitarbeiter bzgl. gesetzlicher und rechtlicher Änderungen im Bereich der Abrechnung. - Die Durchführung der Schulungen sollte von einem dafür spezialisierten externen Anbieter oder durch dafür besonders qualifizierte Referenten (bspw. Juristen o.ä., extern oder interner Mitarbeiter) erfolgen. Der Nachweis über eine hinreichende Qualifikation ist den Angebotsunterlagen zwingend beizufügen. d. Für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Privatliquidation stehen Juristen mit speziellen Kenntnissen bzw. Ausbildung im Medizinrecht und Abgaben- recht dem Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Übersicht der Juristen ist in den Angebotsunterlagen separat aufzuführen. e. Das Mitarbeiterkonzept ist in den Angebotsunterlagen darzulegen. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für welche Fachbereiche der Auftragnehmer auch in welcher Anzahl für andere universitäre Häuser bzw. Häusern der Maximalversorgung die Abrechnung durchführt. Die Anforderungen werden nach folgendem Punkteschema bewertet: Höchster Zielerfüllungsgrad: 10 bis 8 Punkte Hoher Zielerfüllungsgrad: 7 bis 5 Punkte Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: 4 bis 2 Punkte Geringer Zielerfüllungsgrad: 1 Punkt Nichterfüllung: 0 Punkte Punktwert "Mitarbeiterkonzept" = Erreichte Punktzahl * Faktor 3 Im Zuschlagskriterium "Mitarbeiterkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
- price55%
Angebotspreis (ohne Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement Angebotspreis (mit Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * (eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * (eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) Angebotspreis = (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (ohne Forderungsmanagement) * 50%) + (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (mit Forderungsmanagement) * 50 %) Punktwert des jeweiligen Bieters = (Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) * 55 % Die aufgeführten Liquidationsvolumina sind in Anlage 1 zum Anschreiben "Leistungsbeschreibung" unter Ziffer 1 ausgewiesen.
- quality15%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Service-/Controllingkonzepts einzureichen. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen und im Rahmen des einzureichenden Service-/Controllingkonzepts zu berücksichtigen. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: - Der Auftragnehmer stellt eine werktägliche telefonische Erreichbarkeit sowohl für Patienten und Mitarbeitende des Auftraggebers sicher. - Für das interne Berichtswesen, welches durch den Geschäftsbereich Erlösmanagement koordiniert wird, sind die vom Auftraggeber definierten Statistikdaten bis zum 10. des Folgemonats auf Datenträger und/oder über ein Kundenportal einzustellen. Die Statistiken sind nach Vorgabe des Auftraggebers u.a. nach Rechnungsausgangszeitraum und Behandlungszeitraum sowie nach Ärzten bzw. Konten und Kalenderjahr getrennt zu erstellen. Mindestens ist folgendes Standardberichtswesen zu erbringen: - Es ist bis zum 10. Tag des Folgemonats ein Bericht zum Abrechnungsstand je Arzt durch den Auftragnehmer abzugeben. Etwaige Rückstände sind unverzüglich bei Bekanntwerden dem Auftraggeber anzuzeigen. - Berichte/Übersichten nach den Vorgaben des Auftraggebers (Mindestangaben: Fall-Nummer, Rechnungsnummer, Patientennamen, Geburtsdatum des Patienten, Behandlungsdatum, Leistungsziffern, Rechnungssumme, etc. jeweils unterteilt nach Fachgebiet und Arzt-Nummer) - insbesondere: * Rechnungsausgangslisten (monatlich/vierteljährlich, jährlich) * Berichte über die Abrechnungsqualität (monatlich/vierteljährlich, jährlich): geeignete Kennzahlen für die Bewertung der Abrechnungsqualität u.a. Rechnungsdurchschnitt je Arzt und Behandlungsart * Zahlungseingangsberichte (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Offene Posten-Liste (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Debitorenlaufzeit - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Abgabenberechnungen für Pool- und Beteiligung (vierteljährlich bzw. jährlich) * Stornierungslisten unter Angabe von Neuberechnungen (mit Auswertung von Stornogründen, zum Beispiel fehlende Wahlarztvereinbarung), Teilstornos (ebenfalls mit Begründung) und Niederschlagungen mit Einzelbegründung (vierteljährlich) * Abschreibungslisten mit Einzelbegründung bei uneinbringlichen Forderungen und unentgeltlichen Leistungen (monatlich)- wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Sach- bzw. Materialkostenauswertungen * Weitergehende statistische Auswertungen und Analysen nach Wahl und Absprache mit dem Auftraggeber. - Information der Administration des Universitätsklinikums über erbrachte und nicht im Rahmen der Privatliquidation abrechenbare Leistungen (zum Beispiel aufgrund fehlender Wahlarztvereinbarung oder aufgrund von Änderungen im Versicherungsstatus) mit Dokumentation der Fälle unter Angabe des Grunds. - Abgabenberechnungen nach den Vorgaben des Auftraggebers unterteilt nach Fachgebiet / Klinik / und Abteilungsleiter: Für alle ambulanten Leistungen ist eine Aufstellung der Sachkosten nach der Spalte 6 des DKG-NT (Deutsche-Krankenhausgesellschaft-Normaltarif) sowie für die stationären Leistungen eine Aufstellung über die Höhe der erbrachten technischen und persönlichen Leisutngen nach der BPflV / KHEntG, die sog. GSG-Abgabe, zu erstellen. Folgende erweiterte Controlling- und Managementmaßnahmen sind zu erfüllen: - Benchmarking: Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. zusätzlich auf Anforderung durch den Auftraggeber einen anonymisierten Datenvergleich mit vergleichbaren Leistungseinheiten bzw. Zentren anderer Maximalversorger, insbesondere zu durchschnittlichen Fallwerten (stationär und ambulant) durch und stellt, bei Einverständnis der anderen Zentren, die Ergebnisse einmal jährlich, getrennt nach Fachbereich, dem Universitätsklinikum zur Verfügung. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber einen zeitlichen Vergleich zwischen einzelnen Abrechnungsperioden (jahresbezogen) durch und informiert den Auftraggeber über Auffälligkeiten. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Ermittelte Managementkennzahlen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und aggregiert über alle Fachabteilungen graphisch zur Verfügung gestellt. - Darüberhinausgehende Serviceelemente: * Der Auftragnehmer erkennt signifikante Mängel im Abrechnungsgeschehen proaktiv und schlägt dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verbesserung vor. * Der Auftragnehmer berichtet einmal im Halbjahr zum Beschwerdemanagement, das sich aus der Korrespondenz zwischen Auftragnehmer und Privatpatienten ergibt * Der Auftragnehmer hat das Beschwerdemanagement auf mehrere Mitarbeiter*innen unterhalb der Geschäftsführungsebene verteilt. Die Anforderungen werden nach ihrer Ausprüfung nach folgendem Punkteschema bewertet: Controlling / Inhaltliche Konzeption: 7 Punkte: Ideale Konzeption (u.a. Angabe vergleichbarer Maximalversorger) 3 Punkte: Durchschnittliche Konzeption 2 Punkte: Minimale Konzeption Permanente Schwachstellenanalyse: 4 Punkte: Umfassende Analyse 2 Punkte: Standardisierte Analyse Konzeption Beschwerdemanagement: 4 Punkte: Umfassende Konzeptionierung 2 Punkte: Standardisierte Konzeptionierung Punktwert "Service-/Controllingkonzept" = Punktwert "Controlling" + Punktwert "Schwachstellenanalyse" + Punktwert "Beschwerdemanagement" Im Zuschlagskriterium "Service-/Controllingkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden.
- quality30%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Mitarbeiterkonzepts einzureichen. Aus dem Mitarbeiterkonzept muss der ausschließliche Einsatz von befähigtem und qualifiziertem Personal hervorgehen (vgl. Anlage 1 zum Anschreiben, Ziffer 14). Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: a. Die abzurechnenden Fachbereiche müssen inhaltlich durch einen hauptverantwortlichen Mitarbeiter betreut werden, der dem Auftraggeber namentlich zu benennen ist. Ein Personalwechsel ist dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit unverzüglich anzuzeigen. b. Dieser/diese für die abzurechnenden Fachbereiche hauptverantwortliche(r) Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss mindestens über eine medizinische oder kaufmännische Ausbildung und eine Zusatzausbildung im Bereich Abrechnung verfügen. Diese sind: - Kaufmännische Ausbildung (z.B. Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann / -kauffrau o.ä.) - Medizinische Ausbildung (z.B. Medizinischer Fachangestellter (m/w), Medizinisch-technischer Assistent (m/w), Operationstechnischer Assistent (m/w) o.ä.) - Zusatzausbildung/-fortbildung im Bereich Abrechnung (z.B. Assistent für medizinische Abrechnung (m/w), Medizinischer Dokumentationsassistent (m/w), Medizinische Kodierfachkraft (m/w) o.ä.) Die für die Abrechnung hauptverantwortlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in der GOÄ-Abrechnung. Neben den hauptverantwortlichen Mitarbeitern kann es weitere Mitarbeiter im Team geben, für die die o.g. Ausbildungsvoraussetzungen 1:1 gelten, die aber neben einer einschlägigen Berufserfahrung erst eine einjährige Berufserfahrung in der GOÄ- Abrechnung haben. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für wie viele andere universitäre Häuser bzw. Häuser der Maximalversorgung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Abrechnung durchführt. c. Die Mitarbeiter, welche die Privatliquidation eines Fachbereichs betreuen bzw. abrechnen, sind für diese Fachdisziplin besonders geschult und werden laufend fortgebildet. Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Berufserfahrungskriterien werden die Mitarbeiter wie folgt fortgebildet: - Mindestens jährliche Schulung der Mitarbeiter bzgl. gesetzlicher und rechtlicher Änderungen im Bereich der Abrechnung. - Die Durchführung der Schulungen sollte von einem dafür spezialisierten externen Anbieter oder durch dafür besonders qualifizierte Referenten (bspw. Juristen o.ä., extern oder interner Mitarbeiter) erfolgen. Der Nachweis über eine hinreichende Qualifikation ist den Angebotsunterlagen zwingend beizufügen. d. Für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Privatliquidation stehen Juristen mit speziellen Kenntnissen bzw. Ausbildung im Medizinrecht und Abgaben- recht dem Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Übersicht der Juristen ist in den Angebotsunterlagen separat aufzuführen. e. Das Mitarbeiterkonzept ist in den Angebotsunterlagen darzulegen. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für welche Fachbereiche der Auftragnehmer auch in welcher Anzahl für andere universitäre Häuser bzw. Häusern der Maximalversorgung die Abrechnung durchführt. Die Anforderungen werden nach folgendem Punkteschema bewertet: Höchster Zielerfüllungsgrad: 10 bis 8 Punkte Hoher Zielerfüllungsgrad: 7 bis 5 Punkte Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: 4 bis 2 Punkte Geringer Zielerfüllungsgrad: 1 Punkt Nichterfüllung: 0 Punkte Punktwert "Mitarbeiterkonzept" = Erreichte Punktzahl * Faktor 3 Im Zuschlagskriterium "Mitarbeiterkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
- price55%
Angebotspreis (ohne Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement Angebotspreis (mit Forderungsmanagement) = (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 70%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 20%) * (angebotenem Prozentsatz stationär mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare) + (Liquidationsvolumen nach Minderung gem. § 6 GOÄ stationär * 10 %) * (eingereichter Prozentsatz stationär mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) + (Liquidationsvolumen ambulant * 50%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit Patientenakten (digital/Papier) ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement Patientenakten (digital/Papier)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 40%) * (angebotenem Prozentsatz ambulant mit vorausgefüllten Leistungsformularen ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement vorausgefüllte Leistungsformulare)) + (Liquidationsvolumen ambulant * 10%) * (eingereichtem Prozentsatz ambulant mit elektronischem Datenträger ohne Forderungsmanagement + zusätzlich angebotener Prozentsatz für das optionale Forderungsmanagement elektronischer Datenträger) Angebotspreis = (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (ohne Forderungsmanagement) * 50%) + (Summe der angebotenen Abrechnungsgebühren (mit Forderungsmanagement) * 50 %) Punktwert des jeweiligen Bieters = (Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters) * 55 % Die aufgeführten Liquidationsvolumina sind in Anlage 1 zum Anschreiben "Leistungsbeschreibung" unter Ziffer 1 ausgewiesen.
- quality15%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Service-/Controllingkonzepts einzureichen. Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen und im Rahmen des einzureichenden Service-/Controllingkonzepts zu berücksichtigen. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: - Der Auftragnehmer stellt eine werktägliche telefonische Erreichbarkeit sowohl für Patienten und Mitarbeitende des Auftraggebers sicher. - Für das interne Berichtswesen, welches durch den Geschäftsbereich Erlösmanagement koordiniert wird, sind die vom Auftraggeber definierten Statistikdaten bis zum 10. des Folgemonats auf Datenträger und/oder über ein Kundenportal einzustellen. Die Statistiken sind nach Vorgabe des Auftraggebers u.a. nach Rechnungsausgangszeitraum und Behandlungszeitraum sowie nach Ärzten bzw. Konten und Kalenderjahr getrennt zu erstellen. Mindestens ist folgendes Standardberichtswesen zu erbringen: - Es ist bis zum 10. Tag des Folgemonats ein Bericht zum Abrechnungsstand je Arzt durch den Auftragnehmer abzugeben. Etwaige Rückstände sind unverzüglich bei Bekanntwerden dem Auftraggeber anzuzeigen. - Berichte/Übersichten nach den Vorgaben des Auftraggebers (Mindestangaben: Fall-Nummer, Rechnungsnummer, Patientennamen, Geburtsdatum des Patienten, Behandlungsdatum, Leistungsziffern, Rechnungssumme, etc. jeweils unterteilt nach Fachgebiet und Arzt-Nummer) - insbesondere: * Rechnungsausgangslisten (monatlich/vierteljährlich, jährlich) * Berichte über die Abrechnungsqualität (monatlich/vierteljährlich, jährlich): geeignete Kennzahlen für die Bewertung der Abrechnungsqualität u.a. Rechnungsdurchschnitt je Arzt und Behandlungsart * Zahlungseingangsberichte (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Offene Posten-Liste (monatlich/vierteljährlich, jährlich) - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Debitorenlaufzeit - wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Abgabenberechnungen für Pool- und Beteiligung (vierteljährlich bzw. jährlich) * Stornierungslisten unter Angabe von Neuberechnungen (mit Auswertung von Stornogründen, zum Beispiel fehlende Wahlarztvereinbarung), Teilstornos (ebenfalls mit Begründung) und Niederschlagungen mit Einzelbegründung (vierteljährlich) * Abschreibungslisten mit Einzelbegründung bei uneinbringlichen Forderungen und unentgeltlichen Leistungen (monatlich)- wenn das Forderungsmanagement vom Auftragnehmer durchgeführt wird * Sach- bzw. Materialkostenauswertungen * Weitergehende statistische Auswertungen und Analysen nach Wahl und Absprache mit dem Auftraggeber. - Information der Administration des Universitätsklinikums über erbrachte und nicht im Rahmen der Privatliquidation abrechenbare Leistungen (zum Beispiel aufgrund fehlender Wahlarztvereinbarung oder aufgrund von Änderungen im Versicherungsstatus) mit Dokumentation der Fälle unter Angabe des Grunds. - Abgabenberechnungen nach den Vorgaben des Auftraggebers unterteilt nach Fachgebiet / Klinik / und Abteilungsleiter: Für alle ambulanten Leistungen ist eine Aufstellung der Sachkosten nach der Spalte 6 des DKG-NT (Deutsche-Krankenhausgesellschaft-Normaltarif) sowie für die stationären Leistungen eine Aufstellung über die Höhe der erbrachten technischen und persönlichen Leisutngen nach der BPflV / KHEntG, die sog. GSG-Abgabe, zu erstellen. Folgende erweiterte Controlling- und Managementmaßnahmen sind zu erfüllen: - Benchmarking: Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. zusätzlich auf Anforderung durch den Auftraggeber einen anonymisierten Datenvergleich mit vergleichbaren Leistungseinheiten bzw. Zentren anderer Maximalversorger, insbesondere zu durchschnittlichen Fallwerten (stationär und ambulant) durch und stellt, bei Einverständnis der anderen Zentren, die Ergebnisse einmal jährlich, getrennt nach Fachbereich, dem Universitätsklinikum zur Verfügung. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Der Auftragnehmer führt einmal pro Halbjahr unaufgefordert sowie ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber einen zeitlichen Vergleich zwischen einzelnen Abrechnungsperioden (jahresbezogen) durch und informiert den Auftraggeber über Auffälligkeiten. Es erfolgt seitens des Auftragnehmers die Information an den Auftraggeber, die Analyse der Abweichungen und die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. - Ermittelte Managementkennzahlen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und aggregiert über alle Fachabteilungen graphisch zur Verfügung gestellt. - Darüberhinausgehende Serviceelemente: * Der Auftragnehmer erkennt signifikante Mängel im Abrechnungsgeschehen proaktiv und schlägt dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verbesserung vor. * Der Auftragnehmer berichtet einmal im Halbjahr zum Beschwerdemanagement, das sich aus der Korrespondenz zwischen Auftragnehmer und Privatpatienten ergibt * Der Auftragnehmer hat das Beschwerdemanagement auf mehrere Mitarbeiter*innen unterhalb der Geschäftsführungsebene verteilt. Die Anforderungen werden nach ihrer Ausprüfung nach folgendem Punkteschema bewertet: Controlling / Inhaltliche Konzeption: 7 Punkte: Ideale Konzeption (u.a. Angabe vergleichbarer Maximalversorger) 3 Punkte: Durchschnittliche Konzeption 2 Punkte: Minimale Konzeption Permanente Schwachstellenanalyse: 4 Punkte: Umfassende Analyse 2 Punkte: Standardisierte Analyse Konzeption Beschwerdemanagement: 4 Punkte: Umfassende Konzeptionierung 2 Punkte: Standardisierte Konzeptionierung Punktwert "Service-/Controllingkonzept" = Punktwert "Controlling" + Punktwert "Schwachstellenanalyse" + Punktwert "Beschwerdemanagement" Im Zuschlagskriterium "Service-/Controllingkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden.
- quality30%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form die Darstellung eines Mitarbeiterkonzepts einzureichen. Aus dem Mitarbeiterkonzept muss der ausschließliche Einsatz von befähigtem und qualifiziertem Personal hervorgehen (vgl. Anlage 1 zum Anschreiben, Ziffer 14). Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen: a. Die abzurechnenden Fachbereiche müssen inhaltlich durch einen hauptverantwortlichen Mitarbeiter betreut werden, der dem Auftraggeber namentlich zu benennen ist. Ein Personalwechsel ist dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit unverzüglich anzuzeigen. b. Dieser/diese für die abzurechnenden Fachbereiche hauptverantwortliche(r) Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss mindestens über eine medizinische oder kaufmännische Ausbildung und eine Zusatzausbildung im Bereich Abrechnung verfügen. Diese sind: - Kaufmännische Ausbildung (z.B. Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann / -kauffrau o.ä.) - Medizinische Ausbildung (z.B. Medizinischer Fachangestellter (m/w), Medizinisch-technischer Assistent (m/w), Operationstechnischer Assistent (m/w) o.ä.) - Zusatzausbildung/-fortbildung im Bereich Abrechnung (z.B. Assistent für medizinische Abrechnung (m/w), Medizinischer Dokumentationsassistent (m/w), Medizinische Kodierfachkraft (m/w) o.ä.) Die für die Abrechnung hauptverantwortlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in der GOÄ-Abrechnung. Neben den hauptverantwortlichen Mitarbeitern kann es weitere Mitarbeiter im Team geben, für die die o.g. Ausbildungsvoraussetzungen 1:1 gelten, die aber neben einer einschlägigen Berufserfahrung erst eine einjährige Berufserfahrung in der GOÄ- Abrechnung haben. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für wie viele andere universitäre Häuser bzw. Häuser der Maximalversorgung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Abrechnung durchführt. c. Die Mitarbeiter, welche die Privatliquidation eines Fachbereichs betreuen bzw. abrechnen, sind für diese Fachdisziplin besonders geschult und werden laufend fortgebildet. Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Berufserfahrungskriterien werden die Mitarbeiter wie folgt fortgebildet: - Mindestens jährliche Schulung der Mitarbeiter bzgl. gesetzlicher und rechtlicher Änderungen im Bereich der Abrechnung. - Die Durchführung der Schulungen sollte von einem dafür spezialisierten externen Anbieter oder durch dafür besonders qualifizierte Referenten (bspw. Juristen o.ä., extern oder interner Mitarbeiter) erfolgen. Der Nachweis über eine hinreichende Qualifikation ist den Angebotsunterlagen zwingend beizufügen. d. Für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Privatliquidation stehen Juristen mit speziellen Kenntnissen bzw. Ausbildung im Medizinrecht und Abgaben- recht dem Auftragnehmer zur Verfügung. Eine Übersicht der Juristen ist in den Angebotsunterlagen separat aufzuführen. e. Das Mitarbeiterkonzept ist in den Angebotsunterlagen darzulegen. Der Auftragnehmer sollte in seiner Konzeption angeben, für welche Fachbereiche der Auftragnehmer auch in welcher Anzahl für andere universitäre Häuser bzw. Häusern der Maximalversorgung die Abrechnung durchführt. Die Anforderungen werden nach folgendem Punkteschema bewertet: Höchster Zielerfüllungsgrad: 10 bis 8 Punkte Hoher Zielerfüllungsgrad: 7 bis 5 Punkte Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: 4 bis 2 Punkte Geringer Zielerfüllungsgrad: 1 Punkt Nichterfüllung: 0 Punkte Punktwert "Mitarbeiterkonzept" = Erreichte Punktzahl * Faktor 3 Im Zuschlagskriterium "Mitarbeiterkonzept" kann somit eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung