Sondierung und Räumungsvorbereitung von 11 Blindgängerverdachtspunkten in der Küstenheide Wangerooge
Was wird ausgeschrieben
Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPVW) vergibt Dienstleistungen zur technischen Erkundung von 11 Blindgängerverdachtspunkten in der Küstenheide auf der Insel Wangerooge. Die Maßnahme dient der Vorbereitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, die für 2026 bzw. 2027 geplant sind. Das Auftragsvolumen beträgt maximal 430.000 EUR (netto), abgerechnet wird nach Aufwand. Die Vergabe erfolgt nach qualitäts- und preisbezogenen Kriterien (60 % Qualifikation, 40 % Preis).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Für die NLPVW sollen in der Küstenheide auf Wangerooge in 2026 ggf. 2027 Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen durchgeführt werden. Zuvor sind Blindgängerverdachtspunkte technisch zu erkunden. Diese Maß-nahmen werden aus Mitteln der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt" unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Landes finanziert. Für das Verfahren stehen insgesamt maximal 430.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand der erbrachten Dienstleistungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer beauftragt die Sondierung und Vorbereitung der Räumung von 11 Blindgängerverdachtspunkten in der Küstenheide auf der Insel Wangerooge. Vor den geplanten Naturschutzmaßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt müssen zunächst potenzielle Munitionsblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg technisch erkundet werden, um die Sicherheit der nachfolgenden Pflegearbeiten zu gewährleisten. Das Budget liegt bei maximal 430.000 Euro (netto), die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand der erbrachten Dienstleistungen. Bewerber müssen die Fachkunde gemäß den §§ 123 bis 126 GWB nachweisen und über Erfahrung mit vergleichbaren Munitionsbergungs- oder Kampfmittelräumprojekten verfügen. Die Maßnahme wird durch Mittel der Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt“ mit Beteiligung des ELER-Fonds finanziert.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Fachkunde nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Bereich Blindgängererkundung/Munitionsbergung
- Technische Ausrüstung zur Sondierung von Kampfmitteln
- Erfahrung mit Naturschutzprojekten in Schutzgebieten
- Eignung als Dienstleistungsunternehmen im Bereich Kampfmittelräumung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotFür die NLPVW sollen in der Küstenheide auf Wangerooge in 2026 ggf. 2027 Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen durchgeführt werden. Zuvor sind Blindgängerverdachtspunkte technisch zu erkunden. Diese Maß-nahmen werden aus Mitteln der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt" unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Landes finanziert. Für das Verfahren stehen insgesamt maximal 430.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand der erbrachten Dienstleistungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality0.6%
60 % "Projektspezifische Qualifikation" (max. 600 Bewertungspunkte)
- price0.4%
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: - 40 % Preis (max. 400 Bewertungspunkte Punkte) Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte diese wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung