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Abtransport und thermische Verwertung von Klärschlamm

Baden-Württemberg
Schwäbisch Gmünd, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftEntsorgungKlaerschlammAbfallwirtschaftUmweltdienstleistungenOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
16. Sept. 2026
41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Schwäbisch Gmünd schreibt die Entsorgung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Zollerwiesen aus. Der Auftrag umfasst den Abtransport sowie die thermische Verwertung des mechanisch entwässerten Klärschlamms. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem Zuschlagskriterium, das ausschließlich auf dem Preis basiert.

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Abtransport und thermische Verwertung des in der Sammelkläranlage (SKA) Zollerwiesen anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Schwäbisch Gmünd sucht einen Dienstleister für die Entsorgung des Klärschlamms, der in der örtlichen Sammelkläranlage Zollerwiesen anfällt. Der Auftrag beinhaltet sowohl den Abtransport des mechanisch entwässerten Schlamms als auch dessen thermische Verwertung, also die Verbrennung zur Energiegewinnung oder Entsorgung. Da der Zuschlag zu 100 Prozent über den Preis entschieden wird, ist ein effizientes Logistik- und Verwertungskonzept entscheidend für den Erfolg. Das Verfahren ist offen gestaltet, was bedeutet, dass sich Unternehmen direkt um den Auftrag bewerben können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abtransport und thermische Verwertung des in der Sammelkläranlage (SKA) Zollerwiesen anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS)

Klärschlammverwertung

CPV 90510000Frist 16. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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