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Thermische Klärschlammverwertung

Bayern
Wasserburg a. Inn, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftKlaerschlammEntsorgungAbfallwirtschaftUmweltschutzOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Wasserburg am Inn schreibt die thermische Verwertung von Klärschlamm aus. Der Auftrag umfasst die Entsorgung des anfallenden Klärschlamms für einen festgelegten Zeitraum. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

7040.6100 / Klärschlammentsorgung
Thermische Klärschlammverwertung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Wasserburg am Inn sucht einen Dienstleister für die thermische Verwertung von Klärschlamm. Dabei wird der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm in speziellen Anlagen verbrannt, um ihn sicher und umweltgerecht zu entsorgen. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen, wie etwa Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Entsorgungsunternehmen, die über entsprechende Kapazitäten für die thermische Behandlung verfügen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Klärschlammentsorgung

7040.6100 / Klärschlammentsorgung
Thermische Klärschlammverwertung

CPV 90513600, 90513900Frist 8. Sept. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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