TED·440292-2026·Schließt in 41 Tagen

Erneuerung der Schlammentwässerung und Peripherie der Kläranlage Rahmedetal

Ruhrverband BauabteilungHagen, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Ruhrverband schreibt die maschinen- und elektrotechnische Erneuerung der Schlammentwässerungsanlage der Kläranlage Rahmedetal aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Entwässerungsaggregaten, Stahlbaubühnen, Flockmittelstationen sowie die zugehörige Steuerungstechnik. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag auf Basis des reinen Preiskriteriums.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kläranlage (KA) Rahmedetal, Schlammentwässerung und Peripherie; Maschinen- und Elektrotechnische Ausrüstung

VergabeHero-Einschätzung

Der Ruhrverband modernisiert die Kläranlage Rahmedetal und sucht hierfür einen Auftragnehmer für das Los 8, welches die Schlammentwässerung sowie die dazugehörige Peripherie umfasst. Konkret geht es um die technische Ausrüstung, darunter Entwässerungsmaschinen, Stahlbaukonstruktionen, Flockmittelstationen und die komplette elektrotechnische Steuerung inklusive Schaltschränken und Sensorik. Da es sich um eine spezialisierte technische Anlage handelt, richtet sich der Auftrag an Unternehmen aus dem Bereich der Wasserwirtschaft und Anlagentechnik. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

BauleistungenIT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftWasserwirtschaftKlaeranlageAnlagentechnikElektrotechnikMaschinenbauOeffentliche Ausschreibung
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Eigenerklärungen und Nachweise werden teilweise nachgefordert

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Kläranlage Rahmedetal, Erneuerung, Los 8: Schlammentwässerung samt Peripherie

Schlammentwässerungsaggregat, Stahlbaubühne, Flockmittelstation, Austragssystem, Pumpen Elektrotechnische Ausrüstung (Schaltschrankbau, Speicherprogrammierbare Steuerung, Sensorik, Verkabelung, etc.)

CPV 45252130, 45252140, 31600000Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    zu 100 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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