Fassadenbauarbeiten für den Neubau der Faulung II der Kläranlage Aurich-Haxtum

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Aurich schreibt im Rahmen des Neubaus einer Schlammfaulungsanlage die Fassadenbauarbeiten für den neuen Faulbehälter, das Betriebsgebäude und den Treppenturm aus. Der Auftrag umfasst unter anderem ca. 1.750 m² Gerüstbau, 570 m² vorgehängte Blechfassade sowie 315 m² Sandwichelementfassade. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk im Rahmen des Gesamtprojekts zur Kapazitätserweiterung der Kläranlage.
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Baubeschreibung Inhalt der Ausschreibung ist der Neubau der Faulung auf der Kläranlage Aurich Haxtum. Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der umliegenden Ortschaften. Neben dem überwiegend kommunal geprägten Abwasser wird auf der Kläranlage Aurich ebenfalls Molkereiabwasser aus der ansässigen Molkerei Rücker behandelt. Die aktuelle Zulauffracht beträgt rd. 68.500 EWCSB. Zur Stabilisierung und Reduzierung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Primärschlammes wird auf der Kläranlage bereits seit 1963 eine Schlammfaulungsanlage betrieben. Trotz laufender Optimierungen und Sanierungen hat die Schlammfaulung aufgrund gestiegener Zulauffrachten ihre Leistungsgrenze erreicht. Die vorhandene Faulraumkapazität reicht nur eingeschränkt für den Primärschlamm und den bei der Vorbehandlung der Molkereiabwässer anfallenden Flotatschlammes aus. Der Faulungsprozess ist zeitweise überlastet und führt zu schwierigen Betriebszuständen. Bei Revisionen und Instandhaltungsarbeiten an dem Faulturm (Alter ca. 60 Jahre) stehen zurzeit keine Reservekapazitäten zur Verfügung. Es ist derzeit nicht möglich, auch den anfallenden Überschussschlamm (ÜS) energetisch zu nutzen, da der Faulbehälter mit einer Faulzeit weit unter 20 Tagen schon überlastet ist. Der gesamte ÜS-Schlamm wird daher in einer Vererdungsanlage stabilisiert. Der Betrieb der Schlammvererdung erfordert viel Platz, führt zu hohen Schlammentsorgungskosten und ist insgesamt unwirtschaftlich. Langfristig soll der Betrieb der Vererdung eingestellt und der ÜS-Schlamm zur energetischen Nutzung und Schlammreduzierung ebenfalls einer Schlammfaulung zugeführt werden. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Schlammfaulung für den ÜS-Schlamm erforderlich. Dies umfasst folgende Maßnahmen: - Neubau eines Faulbehälters für ÜS-Schlamm inkl.Betriebsgebäude - Errichtung eines neuen Gasspeichers und einer Not-Fackel - Installation einer neuen BHKW-Anlage und Faulgasreinigung - (Installation einer Schlammdesintegration; später geplant) - (Installation einer Annahmestation für Fette und Co-Substrate; später geplant) - Integration der Neubaumaßnahme in die bestehende Anlagen- und Leittechnik Die Kläranlage Aurich befindet sich in Haxtum. Adresse: Kläranlage Aurich Haxtum Zum Antjebitt 1 26605 Aurich Leistungsumfang der Vergabeeinheit Nachfolgend wird der wesentliche Leistungsumfang der Vergabeeinheit je Fachlos aufgeführt. - Gewerk 1 Tiefbau (bereits beauftragt) - Gewerk 2 Erdbau - Gewerk 3 Rohbau - Gewerk 4 Stahlbau - Gewerk 5 Dachdeckungsarbeiten - Gewerk 6 Fassadenbau - Gewerk 7 Tür-/Fensterbau - Gewerk 8 Putzarbeiten - Gewerk 9 Estricharbeiten - Gewerk 10 Fliesenarbeiten - Gewerk 11 Malerarbeiten - Gewerk 12 Maschinentechnik - Gewerk 13 EMSR-Technik - Gewerk 14 BHKW-Technik - Gewerk 15 Demontage und Rückbau ehemalige Gasfackelanlage
Die Stadt Aurich erweitert ihre Kläranlage in Aurich-Haxtum um eine neue Schlammfaulungsanlage, um die Kapazitäten für die Abwasserreinigung zu erhöhen. Für dieses Bauvorhaben werden nun spezialisierte Fassadenbauarbeiten ausgeschrieben, die unter anderem die Verkleidung des neuen Faulbehälters, des Betriebsgebäudes und eines Treppenturms umfassen. Die Arbeiten beinhalten neben dem Gerüstbau auch die Montage von Blech- und Sandwichelementfassaden. Das Projekt ist Teil einer umfassenden Modernisierung der Kläranlage, die in mehrere Fachlose unterteilt ist, wobei dieses Los explizit das Gewerk Fassadenbau abdeckt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie § 6e EU VOB/A. Ein Ausschluss kann durch geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB sowie § 6f EU VOB/A abgewendet werden. Die Anwendung der Ausschlussgründe richtet sich im Übrigen nach § 16 EU VOB/A. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 16a VOB EU unberücksichtigt bleiben.
Aufteilung in Lose
1 LotKonkret werden hier die Fassadenbauarbeiten für den Bau der Faulung II der Kläranlage Aurich-Haxtum ausgeschrieben. Dies umfasst - Fassadenbau Faulbehälter II - Fassadenbau Betriebsgebäude - Fassadenbau Treppenturm Gerüst 1750 m2 Vorgehängte Blechfassade 570 m2 Sandwichelementfassade 315 m2
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis gemäß dem Angebotsschreiben (FB 213) und dem Leistungsverzeichnis. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Maßgeblich ist der geprüfte und wertungsfähige Angebotspreis.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung