Errichtung einer Container-Ausweichschule (ca. 205 m²)
Was wird ausgeschrieben
Die Katholische Jugendfürsorge Regensburg beschafft die Errichtung eines betriebsfertigen Container-Ausweichgebäudes für die Cabrini-Schule. Der Auftrag umfasst die Modulbauweise aus Stahlcontainern mit zwei Klassenzimmern, Nebenräumen und Fluren auf einer Grundfläche von rund 205 m² sowie die dazugehörige Ausführungsplanung. Die Maßnahme dient als temporäre Lösung im Rahmen eines schrittweisen Ersatzneubaus und ist für eine Bauzeit von mehreren Monaten geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. (nachfolgend: "KJF") ist der Rechtsträger von über 80 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Teil habe und Rehabilitation. Zu den Einrichtungen der KJF gehört auch die Cabrini Schule. Die Cabrini-Schule verfügt über eine Grundschulstufe, die Mittelschulstufe und die Berufsschulstufe. Die bestehende Cabrini-Schule und die angrenzende Grundschule mit Schulvorbereitender Einheit aus dem Jahr 1978 ist für die gestiegenen Schülerzahlen und die veränderten Anforderungen an Räume, Ausstattung und Pädagogik nicht mehr zeitgemäß und kann den Flächenbedarf nicht mehr erfüllen. Daher beabsichtigt die KJF, den bestehen den Baukomplex sukzessive abzubrechen und einen Ersatzneubau zu errichten. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauphasen abgewickelt.
Die Katholische Jugendfürsorge in Regensburg benötigt ein temporäres Schulgebäude, da die bestehende Cabrini-Schule für die gestiegenen Schülerzahlen zu klein und veraltet ist. Ausgeschrieben wird die Lieferung und der Aufbau einer Containeranlage aus Stahlmodulen mit zwei Klassenräumen und Fluren auf etwa 205 Quadratmetern, inklusive der notwendigen Bauplanung. Diese Notunterkunft soll während der mehrjährigen Bauphase des eigentlichen Ersatzneubaus als Ausweichquartier dienen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: KJF Regensburg, VE13 Containeranlage, Ersatzneubau Cabrini-Schule)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine strafrechtlichen Vorstrafen nach GWB
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
- Einhaltung des Mindestlohns
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Präqualifikation empfohlen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung nach Sanktions-VO" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages/Angebots abzugeben. Die Eigenerklärung ist gemäß den Bedingungen der Verordnung auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden abzugeben Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Präqualifizierte Bieter sind selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in ihrem Präqualifikationsverzeichnis. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Informationen den Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass inhaltlich unzureichende Eignungsnachweise ausdrücklich nicht dem Nachforderungsmöglichkeit unterliegen.
Aufteilung in Lose
1 LotHauptgegenstand der zugrundeliegenden Leistung: Errichtung eines betriebsfertigen Ausweichgebäudes für eine Schulbaumaßnahme, bestehend aus 2 Klassenzimmern, Neben-räumen und Fluren in Stahlcontainer-Modulbauweise ab Oberkante Fundament, einschl. der hierfür erforderlichen Ausführungsplanung, Grundfläche gesamt ca. 205 m2. Ergänzend wird die Leistungsbeschreibung in Bezug genommen.
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung