TED·460134-2026·Schließt in 32 Tagen

KI-gestütztes Medienmonitoring und Media-Intelligence-Beratung

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
IT-DienstleistungenBeratungsleistungenVerkehrswesenLogistikInfrastrukturMedienmonitoringKuenstliche IntelligenzDatenanalyseRahmenvertragOeffentliche VerwaltungBeratungsdienstleistungen
Auftragswert
€13M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Deutsche Bahn AG sucht einen Rahmenvertragspartner für die Bereitstellung eines KI-gestützten Medienmonitorings. Der Auftrag umfasst die Automatisierung von Medienanalysen, die Aggregation großer Datenmengen sowie eine beratende Tätigkeit zur Interpretation der Ergebnisse. Die Vertragslaufzeit beträgt 1460 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Deutsche Bahn AG (DB) ist die Konzernobergesellschaft des DB Konzerns. Im DB-Konzern erbringen deren Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“ - insb. DB Regio AG und DB Fernverkehr AG) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen („EIU“ - insb. DB InfraGO AG) Leistungen im Eisenbahnverkehr und damit Sektorentätigkeiten gemäß § 102 GWB. Die EVU planen und erbringen Verkehrsleistungen, indem sie Fahrgäste befördern und dafür Trassen und Stationsleistungen nutzen. Die EIU nehmen Aufgaben im Bereich der Eisenbahninfrastruktur wahr, insbesondere die Bereitstellung, den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Schienenwege und der Personenbahnhöfe sowie die Erbringung von Infrastrukturleistungen für EVU. Die Deutsche Bahn (DB) und ihre Tochtergesellschaften suchen als Auftraggeberin (AG) einen Auftragnehmer (AN) als Rahmenvertragspartner für die Bereitstellung und Betreuung eines KI-gestützten Medienmonitorings. Künstliche Intelligenz (KI) muss dafür genutzt werden, um Prozesse zu beschleunigen, Inhalte zu aggregieren, Analysen zu automatisieren und den Einbezug größerer Volumina an Medien zu ermöglichen. Als „Media-Intelligence-Berater“ muss der AN im Dialog mit der AG die über das Medienmonitoring generierten Ergebnisse kuratieren, interpretieren und in definierte Analyse-, Redaktions- und Berichtsformate mit konkreten Handlungsempfehlungen überführen und auf Wunsch der AG Ad-hoc Analysen erstellen. Die Auftraggeberin wendet auf das hier bekannt gemachte Vergabeverfahren freiwillig die Vorschriften der Sektorenverordnung an, selbst wenn sie hierzu nicht verpflichtet sein sollte. Denn die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin nach § 99 Nr. 2 GWB (VK Bund, Beschl. v. 14.04.2025 – VK2-19/25), und sie ist auch kein Sektorenauftraggeber, wenn die mit der Ausschreibung beschafften Dienstleistungen keinen hinreichenden Bezug zu Sektorentätigkeiten aufweisen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2026). Sie führt freiwillig ein Verfahren durch, das den Regeln des Sektorenvergaberechts folgt, indem sie ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 15 SektVO durchführt. Da der hier zu vergebende Auftrag wegen seiner Komplexität nicht ohne Verhandlungen vergeben werden kann, wäre ein solches Verfahren auch nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV statthaft, wenn diese Verfahrensordnung – wovon die Auftraggeberin nicht ausgeht – anwendbar wäre.

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn möchte ihre Medienbeobachtung modernisieren und sucht hierfür einen Dienstleister, der KI-Technologien einsetzt, um Medieninhalte schneller zu erfassen und auszuwerten. Neben der reinen Softwarelösung ist der Auftragnehmer als Berater gefragt, der die automatisierten Ergebnisse aufbereitet, interpretiert und konkrete Handlungsempfehlungen für den Konzern ableitet. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren, bei dem neben der technischen Umsetzung auch eine hohe Beratungsqualität gefordert ist. Die Vergabe erfolgt in einem Verhandlungsverfahren, bei dem die Qualität der Lösung mit 70 Prozent deutlich stärker gewichtet wird als der Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Erfüllung der Eignungskriterien gemäß § 51 Abs. 2 SektVO

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß §§ 123, 124 GWB Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001KI-gestütztes Medienmonitoring
€13M

Die Deutsche Bahn AG (DB) ist die Konzernobergesellschaft des DB Konzerns. Im DB-Konzern erbringen deren Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“ - insb. DB Regio AG und DB Fernverkehr AG) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen („EIU“ - insb. DB InfraGO AG) Leistungen im Eisenbahnverkehr und damit Sektorentätigkeiten gemäß § 102 GWB. Die EVU planen und erbringen Verkehrsleistungen, indem sie Fahrgäste befördern und dafür Trassen und Stationsleistungen nutzen. Die EIU nehmen Aufgaben im Bereich der Eisenbahninfrastruktur wahr, insbesondere die Bereitstellung, den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Schienenwege und der Personenbahnhöfe sowie die Erbringung von Infrastrukturleistungen für EVU. Die Deutsche Bahn (DB) und ihre Tochtergesellschaften suchen als Auftraggeberin (AG) einen Auftragnehmer (AN) als Rahmenvertragspartner für die Bereitstellung und Betreuung eines KI-gestützten Medienmonitorings. Künstliche Intelligenz (KI) muss dafür genutzt werden, um Prozesse zu beschleunigen, Inhalte zu aggregieren, Analysen zu automatisieren und den Einbezug größerer Volumina an Medien zu ermöglichen. Als „Media-Intelligence-Berater“ muss der AN im Dialog mit der AG die über das Medienmonitoring generierten Ergebnisse kuratieren, interpretieren und in definierte Analyse-, Redaktions- und Berichtsformate mit konkreten Handlungsempfehlungen überführen und auf Wunsch der AG Ad-hoc Analysen erstellen. Die Auftraggeberin wendet auf das hier bekannt gemachte Vergabeverfahren freiwillig die Vorschriften der Sektorenverordnung an, selbst wenn sie hierzu nicht verpflichtet sein sollte. Denn die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin nach § 99 Nr. 2 GWB (VK Bund, Beschl. v. 14.04.2025 – VK2-19/25), und sie ist auch kein Sektorenauftraggeber, wenn die mit der Ausschreibung beschafften Dienstleistungen keinen hinreichenden Bezug zu Sektorentätigkeiten aufweisen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2026). Sie führt freiwillig ein Verfahren durch, das den Regeln des Sektorenvergaberechts folgt, indem sie ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 15 SektVO durchführt. Da der hier zu vergebende Auftrag wegen seiner Komplexität nicht ohne Verhandlungen vergeben werden kann, wäre ein solches Verfahren auch nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV statthaft, wenn diese Verfahrensordnung – wovon die Auftraggeberin nicht ausgeht – anwendbar wäre.

CPV 92400000, 72000000, 722600001460 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    30%
  • quality

    Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

    70%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero