Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·505257-2026

Kernsanierung eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes in Esslingen

EE
Karlsruhe, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BauleistungenEnergieÖffentliche VerwaltungKernsanierungGeneralunternehmerBauleistungenIndustriebauOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG schreibt die Kernsanierung eines bestehenden Betriebs- und Verwaltungsgebäudes auf ihrem Werksgelände in Esslingen aus. Die Umsetzung des Bauvorhabens soll durch einen Generalunternehmer erfolgen. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die gesamte Sanierungsmaßnahme.

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Am Standort Esslingen der EnBW soll innerhalb des Werksgeländes ein bestehendes Betriebs- und Verwaltungsgebäude kernsaniert werden. Die Umsetzung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen (weitere Infos siehe in Unterlagen Teilnahmewettbewerb).

VergabeHero-Einschätzung

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG plant die umfassende Kernsanierung eines ihrer Betriebs- und Verwaltungsgebäude am Standort Esslingen. Das Projekt wird als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben, was bedeutet, dass ein einzelner Auftragnehmer die gesamte Verantwortung für die Planung und Ausführung der Sanierungsarbeiten übernimmt. Da es sich um ein Bestandsgebäude auf einem aktiven Werksgelände handelt, sind entsprechende Erfahrungen mit industriellen Bauvorhaben von Vorteil. Der Auftrag umfasst sämtliche notwendigen Gewerke für die Modernisierung der Immobilie.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Sanierung Technikzentrum Esslingen

Am Standort Esslingen der EnBW soll innerhalb des Werksgeländes ein bestehendes Betriebs- und Verwaltungsgebäude kernsaniert werden. Die Umsetzung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen.

CPV 45213000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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