Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: CINE PLUS Mediaservice GmbH & Co. KG

Auftragswert

€6.8M

Zuschlag am

9. Juni 2026

TED·493686-2026

Rahmenvereinbarung für Videoproduktion

Nordrhein-Westfalen
Bonn, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
Medien & KommunikationDienstleistungenÖffentliche VerwaltungVideoproduktionMedienproduktionRahmenvertragOeffentliche VerwaltungKommunikation
Auftragswert
€6.8M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des BMI schreibt eine Rahmenvereinbarung für Videoproduktionsleistungen aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung von Videocontent im Rahmen der KdB-Strategie. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf 6,8 Millionen Euro.

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Los 3b: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion

VergabeHero-Einschätzung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sucht einen Dienstleister für die Erstellung von Videoproduktionen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der über einen längeren Zeitraum flexibel Videocontent abgerufen werden kann. Die Vergabe erfolgt zu 30 Prozent über den Preis und zu 70 Prozent über die Qualität der angebotenen Leistungen, was den hohen Stellenwert der kreativen Umsetzung unterstreicht. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags liegt bei 6,8 Millionen Euro.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Los 3b: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion
€6.8M

Los 3b: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion

CPV 79416000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis 30%

  • quality

    voraussichtliche Qualität der Leistung 70% (Ergebnis Kriterienkatalog Leistung)

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an CINE PLUS Mediaservice GmbH & Co. KG · €6.8M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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