Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Zum goldenen Hirschen Holding GmbH

Auftragswert

€15M

Zuschlag am

9. Juni 2026

TED·475055-2026

Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation

BeratungsdienstleistungenMarketing und KommunikationÖffentliche VerwaltungKommunikationOeffentlichkeitsarbeitRahmenvereinbarungOeffentliche VerwaltungDigitale Medien
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schreibt eine Rahmenvereinbarung für Kommunikationsdienstleistungen aus. Der Auftrag umfasst klassische und digitale Kommunikationsmaßnahmen. Das Verfahren ist in zwei Mengenlose unterteilt, um den Bedarf verschiedener Bedarfsträger zu decken.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Los 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation

VergabeHero-Einschätzung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sucht einen Partner für klassische und digitale Kommunikationsarbeit. Dabei geht es um die strategische und operative Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt, was bedeutet, dass Leistungen über einen längeren Zeitraum bei Bedarf abgerufen werden können. Das Fachlos 1 ist zudem in zwei Mengenlose unterteilt, um die Abrufe für verschiedene Behörden und Bedarfsträger zu strukturieren. Die Vergabe erfolgt zu 70 Prozent nach qualitativen Kriterien und zu 30 Prozent nach dem Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: B 12.20 - 9902/25/VV : 1)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation

Beim Vergabeverfahren B 12.20 - 9902/25/VV : 1 handelt es sich um das Fachlos 1, der KdB-Rahmenvereinbarungen: B 12.20 - 9902/25/VV : 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation B 12.17 - 9902/25/VV : 2: KdB-Rahmenvereinbarung für Event-Management B 12.17 - 9902/25/VV : 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion Das gegenständliche Fachlos 1 wurde zudem in zwei Mengenlose unterteilt. In Mengenlos 1a) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bundesarbeitsgericht Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Beschaffungsamt des BMI Bundesamt für Verfassungsschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium des Innern Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundeszentrale für politische Bildung Bundespolizei Bundessozialgericht Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Deusches Maritimes Zentrum e.V. Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Kraftfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt Nationale Anti Doping Agentur Statistisches Bundesamt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich In Mengenlos 1b) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Auswärtiges Amt Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundeskanzleramt Bundeskartellamt Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Verteidigung Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesnetzagentur Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundessortenamt Bundestag Bundesverwaltungsgericht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundeszentralamt für Steuern Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH gematik GmbH Generalzolldirektion Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Informationstechnikzentrum Bund Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Kommando Cyber und Informartionsraum Kunstverwaltung des Bundes Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. Paul Ehrlich Institut RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum Umweltbundesamt UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr

CPV 79416000, 79413000, 72400000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl erfolgt gemäß Ziffer 3.8.2 der Besonderen Bewerbungsbedingungen und dem Kriterienkatalog Leistung. Die Angabe der Gewichtung erfolgt hier in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitskennzahl.

    70%
  • price

    Preis gemäß Leistungsverzeichnis

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Zum goldenen Hirschen Holding GmbH · €15M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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