Kauf und Lieferung von Werbemitteln für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.11.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
- CPV-Codes
- Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
- Bekanntmachung
- lwl.org
- Bekanntmachungsnummer
- 609309-2024
- Verfahrensnummer
- ba6bcaad-f832-49be-8fe0-03a5d8a7c353
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster beschafft Werbemittel für seine Einrichtungen. Dafür ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von höchstens 47,5 Monaten und einem maximalen Netto-Auftragswert von 520.000 Euro vorgesehen. Zugelassen sind ausschließlich Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen; Angebote müssen bis zum 7. November 2024, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von LWL-Werbemitteln
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · LWL-Werbemittel
Rahmenvertrag für eine Vertragslaufzeit von max. 47,5 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Werbemitteln für die Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Maximaler Höchstwert Maximaler (optionaler) Höchstwert (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (47,5 Monate) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 520.000,- € Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Frist: 07.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Für diese Ausschreibung sind ausschließlich Angebote von Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen gem. § 118 GWB zugelassen. Der Bieter muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter durch einen entsprechenden Nachweis belegen (weitere Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · LWL-Werbemittel
- Bewertung im Rahmen einer eintägigen Bemusterung
- 40 %
- -
- 60 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Für diese Ausschreibung sind ausschließlich Angebote von Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen gem. § 118 GWB zugelassen. Der Bieter muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter durch einen entsprechenden Nachweis belegen (weitere Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 48683-2025
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