Desinfektionsmittel, Hautantiseptika und Spender für LWL-Einrichtungen

Status
Offen
Angebotsfrist
27.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.065.000 EUR
Lose
4
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Desinfektionsmittel (24455000)
  • Antiseptika und Desinfektionsmittel (33631600)
  • Handdesinfektionsmittel (33741300)
  • Spender im Sanitärbereich (42968200)
Bekanntmachung
lwl.org
Bekanntmachungsnummer
755387-2026
Verfahrensnummer
e78859f4-08d3-4ff0-86bc-b699320c1057

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) schreibt einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung verschiedener Desinfektionsmittel für seine Einrichtungen aus. Die vier Lose umfassen Hautmittel, Hautantiseptika, Spender samt Zubehör sowie Flächendesinfektionsmittel einschließlich Tüchern; der geschätzte Gesamtwert beträgt 2,065 Millionen Euro. Der Auftrag ist der Region Münster (NUTS-Code DEA33) zugeordnet, Angebote sind bis zum 27. November 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von verschiedenen Desinfektionsmitteln für die Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Hautmittel562.000 EUR

    Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von div. Hautmitteln (Händedesinfektionsmittel, Waschlotion, Schutz- und Pflege-Emulsion, Antiseptische Waschlotion)

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Hautantiseptikum22.000 EUR

    Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Hautantiseptikum

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Desinfektionsmittelspender190.000 EUR

    Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von div. Desinfektionsmittelspendern samt Zubehör

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Flächendesinfektionsmittel1.291.000 EUR

    Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Flächendesinfektionsmittel (inkl. Tüchern)

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Hautmittel

Bemusterung zur Qualitätsbewertung
50 %
Nachhaltigkeit
10 %
Für die Auswertung der Angebote sind die Eintragungen des Bieters in den Angebotsunterlagen maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Angebotsgesamtpreis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert und durch den Angebotsgesamtpreis des Bieters dividiert. Preispunkte = (niedrigstes Angebot x 100) / Angebotspreis des Bieters
40 %

LOT-0002 · Hautantiseptikum

Bemusterung zur Qualitätsbewertung
50 %
Nachhaltigkeit
10 %
Für die Auswertung der Angebote sind die Eintragungen des Bieters in den Angebotsunterlagen maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Angebotsgesamtpreis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert und durch den Angebotsgesamtpreis des Bieters dividiert. Preispunkte = (niedrigstes Angebot x 100) / Angebotspreis des Bieters
40 %

LOT-0003 · Desinfektionsmittelspender

Nachhaltigkeit
10 %
Für die Auswertung der Angebote sind die Eintragungen des Bieters in den Angebotsunterlagen maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Angebotsgesamtpreis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert und durch den Angebotsgesamtpreis des Bieters dividiert. Preispunkte = (niedrigstes Angebot x 100) / Angebotspreis des Bieters
90 %

LOT-0004 · Flächendesinfektionsmittel

Bemusterung zur Qualitätsbewertung
50 %
Nachhaltigkeit
10 %
Für die Auswertung der Angebote sind die Eintragungen des Bieters in den Angebotsunterlagen maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten eine anteilige Punktzahl. Dazu wird der niedrigste Angebotsgesamtpreis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert und durch den Angebotsgesamtpreis des Bieters dividiert. Preispunkte = (niedrigstes Angebot x 100) / Angebotspreis des Bieters
40 %

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026
Angebotsschreiben.pdfAnschreiben411 KB
Anlage A_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis277 KB
Anlage B_Preisblatt.xlsxSonstiges47 KB
Anlage C1 Vordruck Bietereignung_20260904.docxFormular102 KB
Anlage C2_Eigenerklaerung_19_3_MiLoG.pdfFormular684 KB
Anlage C3_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU.pdfFormular641 KB
Anlage D_Rahmenvertrag_Desinfektionsmittel.pdfVertragsbedingungen94 KB
Anlage E_LWL-Übersicht.pdfSonstiges256 KB
AUFFORDERUNG_ANGEBOTSABGABE_LWL.pdfAnschreiben1.011 KB
Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben136 KB
Elektronische Angebotsabgabe beim LWL.pdfSonstiges1,8 MB
Information Datenschutzhinweise.pdfSonstiges185 KB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis17 KB

Anforderungen

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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