Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: FEI Deutschland GmbH, Thermi Fischer GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Juli 2026

TED·467951-2026

Kauf, Lieferung und Installation eines Röntgenphotoelektronenspektrometers

Sachsen
Leipzig, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
Labor- und ForschungsbedarfForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungLaborausstattungForschung Und EntwicklungAnalysetechnikWissenschaftliche GeraeteOberflaechentechnik
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung in Leipzig schreibt die Beschaffung, Lieferung und Installation eines Röntgenphotoelektronenspektrometers aus. Der Auftrag umfasst ein einzelnes Los mit einer Umsetzungsdauer von 180 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

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Kauf, Lieferung und Installation eines Röntgenphotoelektronenspektrometers

VergabeHero-Einschätzung

Das Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung in Leipzig benötigt ein neues Röntgenphotoelektronenspektrometer für seine Forschungsarbeit. Dabei handelt es sich um ein hochspezialisiertes Analysegerät, das zur Untersuchung der chemischen Zusammensetzung von Oberflächen eingesetzt wird. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung auch die fachgerechte Installation des Geräts vor Ort. Die gesamte Abwicklung ist auf einen Zeitraum von 180 Tagen ausgelegt und wird rein über den Preis entschieden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kauf, Lieferung und Installation eines Röntgenphotoelektronenspektrometers

1

CPV 38433000180 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an FEI Deutschland GmbH, Thermi Fischer GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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