Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: D. Böttger Agrartechnik und Service GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

19. Juni 2026

TED·468011-2026

Kauf eines selbstfahrenden Futtermischwagens für die Rinderzucht

Sachsen
Dresden, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
Landwirtschaftliche MaschinenLieferaufträgeÖffentliche VerwaltungLandwirtschaftLandwirtschaftNutzfahrzeugeRinderzuchtOeffentliche BeschaffungMaschinenbau
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden schreibt die Beschaffung eines selbstfahrenden Futtermischwagens für den Bereich Rinderzucht aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Lieferung eines einzelnen Geräts. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kauf eines selbstfahrenden Futtermischwagens für den Bereich Rinderzucht

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden sucht einen neuen, selbstfahrenden Futtermischwagen für seine Rinderzucht-Einrichtungen. Ein Futtermischwagen ist eine landwirtschaftliche Maschine, die Futterkomponenten mischt und direkt an die Tiere ausgibt; die Bezeichnung 'selbstfahrend' bedeutet, dass das Gerät über einen eigenen Motor verfügt und nicht von einem Traktor gezogen werden muss. Der Auftrag umfasst die Lieferung eines einzelnen Fahrzeugs. Da das einzige Zuschlagskriterium der Preis ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kauf eines selbstfahrenden Futtermischwagens für den Bereich Rinderzucht

eines selbstfahrender Futtermischwagen für den Bereich Rinderzucht

CPV 16000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an D. Böttger Agrartechnik und Service GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero