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Kauf eines fabrikneuen Tanklöschfahrzeugs TLF 3000

Gemeinde BönningstedtQuickborn, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
€750k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
29. Mai 2026
0 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Bönningstedt beschafft ein fabrikneues Tanklöschfahrzeug (Typ TLF 3000) mit Gruppenkabine für den abwehrenden Brandschutz. Das Fahrzeug muss der aktuellen Norm DIN 14530-22:2019-11 entsprechen und wird als Einzellos vergeben. Der geschätzte Auftragswert liegt bei 750.000 Euro, die Angebotsfrist endet im Mai 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kauf von 1 Stück Feuerwehrfahrzeug Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Gruppenkabine nach DIN 14530-22:2019-11

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Bönningstedt im Kreis Pinneberg sucht ein neues Tanklöschfahrzeug für ihre Feuerwehr. Konkret wird ein Fahrzeug vom Typ TLF 3000 mit Platz für eine ganze Löschgruppe benötigt, das nach aktuellen deutschen Feuerwehrnormen gebaut sein muss. Der Kaufpreis ist mit 750.000 Euro veranschlagt, wobei die Hälfte der Bewertung auf den Preis und die andere Hälfte auf technische Qualität sowie die Lieferzeit entfällt. Interessierte Hersteller oder Händler können bis Ende Mai 2026 ein Angebot abgeben.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit
  • Keine Beteiligung an kriminellen Vereinigungen
  • Keine Korruption oder Betrug
  • Vorlage aktueller Eignungsnachweise

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Kauf eines fabrikneuen Feuerwehrfahrzeugs
€750k

Lieferung von 1 Stück Feuerwehrfahrzeug Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Gruppenkabine nach DIN 14530-22:2019-11

CPV 34144210, 34144213Frist 29. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    50%
  • quality

    unterteilt in: Qualität - Technischer Wert 40% und Qualität - Lieferzeit 10%

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link