TED·546620-2026·Schließt in 32 Tagen

Kauf eines Abfallsammelfahrzeugs mit kurzfristiger Verfügbarkeit

Nordrhein-Westfalen
Ratingen, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
FahrzeugeEntsorgungstechnikÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftKommunaltechnikFahrzeugbeschaffungOeffentliche VerwaltungEntsorgung
Auftragswert
~€275k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ratingen schreibt die Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs aus. Das Fahrzeug muss entweder fabrikneu oder in einem neuwertigen gebrauchten Zustand mit maximal 5.000 Kilometern Laufleistung sein. Die Lieferung soll kurzfristig erfolgen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Abfallsammelfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung vorweisen: - fabrikneu oder - neuwertiger gebrauchter Zustand mit max. 1 Vorbesitzer, Zulassung nur in 2026 - Kilometerstand max. 5000 km

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ratingen sucht kurzfristig ein neues oder neuwertiges Abfallsammelfahrzeug für den kommunalen Fuhrpark. Das Fahrzeug darf entweder fabrikneu sein oder als gebrauchtes Fahrzeug mit maximal einem Vorbesitzer und einer Laufleistung von höchstens 5.000 Kilometern angeboten werden, sofern die Erstzulassung im Jahr 2026 erfolgte. Da die Ausschreibung auf eine schnelle Verfügbarkeit abzielt, ist dies eine gezielte Beschaffung für den Entsorgungsbetrieb der Stadt. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet im September 2026.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Kauf eines Abfallsammelfahrzeugs mit kurzfristiger Verfügbarkeit

Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

CPV 34144510, 34144511Frist 7. Sept. 202628 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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