Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Tixly GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

1. Juli 2026

TED·458304-2026

Kartenvertriebssystem für das Theater Ludwigshafen

Rheinland-Pfalz
Ludwigshafen, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungKultur und UnterhaltungSoftwareTicketingOeffentliche VerwaltungKulturIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein schreibt die Beschaffung eines neuen Kartenvertriebssystems für das städtische Theater aus. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung der Software als auch begleitende Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kartenvertriebssystem Theater in Ludwigshafen am Rhein; Lieferleistung (Schwerpunkt) und Dienstleistung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein sucht einen Anbieter für ein neues Kartenvertriebssystem für ihr Theater. Dabei geht es primär um die Bereitstellung der Software sowie um zugehörige Dienstleistungen, wie etwa die Implementierung oder Wartung. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von etwa zwei Jahren angelegt. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, werden sowohl die Qualität des Systems als auch der Preis als Entscheidungskriterien herangezogen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kartenvertriebssystem Theater in Ludwigshafen am Rhein; Lieferleistung (Schwerpunkt) und Dienstleistung

Kartenvertriebssystem Theater in Ludwigshafen am Rhein; Hier Schwerpunkt Lieferleistung

CPV 48900000, 72260000720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    siehe Leistungsverzeichnis

    60%
  • price

    Wertungssumme des Angebotes

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Tixly GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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