TED·535201-2026·Schließt in 30 Tagen

Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (LPH 8+9) Karl-Liebknecht-Straße / Dircksenstraße

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
IngenieurdienstleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportIngenieurleistungenVerkehrsanlagenBauueberwachungOeffentliche VerkehrsmittelInfrastrukturBerlin
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berliner Verkehrsbetriebe suchen einen Auftragnehmer für Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß HOAI für Verkehrsanlagen im Bereich Karl-Liebknecht-Straße und Dircksenstraße. Der Auftrag umfasst die Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung für ein laufendes Bauprojekt in Berlin. Die Vertragslaufzeit ist mit 90 Tagen angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Karl-Liebknecht-Str. 2.BA/Dircksenstr., Lph. 8+9

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vergeben Ingenieurleistungen für ein Infrastrukturprojekt im Berliner Stadtzentrum. Es geht konkret um die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) und die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) für Verkehrsanlagen im Bereich der Karl-Liebknecht-Straße und der Dircksenstraße. Die Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) stellen sicher, dass das Bauvorhaben fachgerecht umgesetzt und nach Fertigstellung betreut wird. Der Auftrag ist auf einen Zeitraum von 90 Tagen ausgelegt und wird ausschließlich über den Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland
  • Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
  • Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Karl-Liebknecht-Str. 2.BA/Dircksenstr., Lph. 8+9

Ingenieurleistungen nach HOAI 2021, LPH 8-9 Leistungsbild Verkehrsanlagen

CPV 71300000Frist 1. Sept. 202690 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gesamtangebotssumme

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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