TED·413134-2026

Bauüberwachung für Leit- und Sicherungstechnik am Bahnhof Käfertal

Baden-Württemberg
Mannheim, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
IngenieurdienstleistungenVerkehrsinfrastrukturVerkehrswesenÖffentliche VerwaltungBauueberwachungLeit Und SicherungstechnikSchienenverkehrInfrastrukturprojektOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Juli 2026
-17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die MV Mannheimer Verkehr GmbH schreibt Bauüberwachungsleistungen für die Leit- und Sicherungstechnik eines Streckenstellwerks im Rahmen der Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Käfertal aus. Der Auftrag umfasst zudem die Baufachkoordination, die Erstellung von Bestandsplänen sowie die Entwicklung eines Inbetriebnahmekonzepts. Das Verfahren ist als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb konzipiert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Bauüberwachungsleistungen für die Leit- und Sicherungstechnik (ESTW) des Streckenstellwerkes. Neben diesen Leistungen soll eine Baufachkoordination zu den am Bau beteiligten Gewerken stattfinden. Darüber hinaus soll die Erstellung der Bestandspläne erfolgen, sowie die Aufstellung eines detaillierten Inbetriebnahmekonzepts für jeden Bauzustand.

VergabeHero-Einschätzung

Die MV Mannheimer Verkehr GmbH sucht einen Dienstleister für die fachliche Bauüberwachung bei der Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik am Bahnhof Käfertal. Neben der Überwachung der Arbeiten vor Ort gehört die Koordination der verschiedenen beteiligten Gewerke sowie die Erstellung technischer Unterlagen wie Bestandspläne und Inbetriebnahmekonzepte zum Leistungsumfang. Da es sich um sicherheitskritische Infrastruktur im Schienenverkehr handelt, sind hohe Anforderungen an die technische Expertise zu erwarten. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und erfordert eine präzise Abstimmung der Bauzustände während der laufenden Kapazitätserweiterung.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung gemäß § 21 AentG
  • Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG
  • Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG
  • Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen bei vorliegenden Ausschlussgründen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Kapazitätserweiterung Bahnhof Käfertal (O128) – Bauüberwachung Streckenstellwerk

Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Bauüberwachungsleistungen für die Leit- und Sicherungstechnik (ESTW) des Streckenstellwerkes. Neben diesen Leistungen soll eine Baufachkoordination zu den am Bau beteiligten Gewerken stattfinden. Darüber hinaus soll die Erstellung der Bestandspläne erfolgen, sowie die Aufstellung eines detaillierten Inbetriebnahmekonzepts für jeden Bauzustand.

CPV 71000000, 71240000, 71250000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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