Objektplanung Gebäude für die energetische Sanierung der Kantine im Regierungsviertel Erfurt
Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt Architektenleistungen für die energetische Sanierung einer Kantine in Erfurt aus. Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI, mit einer Option auf die Leistungsphasen 5 bis 9. Die Maßnahme zielt auf die Modernisierung technischer Anlagen, der Beleuchtung und der Gebäudeautomation ab.
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Für die Baumaßnahme Kantine Regierungsviertel Erfurt, Werner-Seelenbinder-Straße 6 in 99096 Erfurt wird die Dienstleistung für die Objektplanung Gebäude - Architektenleistung mit den Leistungen: Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI) und (als Option) die Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI) ausgeschrieben. -- Der Kantinenbau im Regierungsviertel (Werner-Seelenbinder-Straße) geht einem Dienstalter von 30 Jahren entgegen. Die technischen Anlagen für Lüftung und Kälteerzeugung sind veraltet und teils verschlissen und sollen durch neue und moderne Systeme ersetzt werden. Die Beleuchtung und die Gebäudeautomation sollen ebenfalls nach dem Stand der Technik erneuert werden. Dafür sind notwendige Ausbaumaßnahmen zu planen und umzusetzen. Der Betrieb des Gebäudes soll insgesamt sparsamer und wirtschaftlicher werden.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht ein Architekturbüro für die energetische Sanierung der Kantine im Regierungsviertel in Erfurt. Das Gebäude ist etwa 30 Jahre alt und soll technisch modernisiert werden, insbesondere bei der Lüftung, Kälteerzeugung, Beleuchtung und Gebäudeautomation, um den Betrieb wirtschaftlicher zu gestalten. Die Ausschreibung umfasst zunächst die Planungsphasen bis zur Genehmigung, mit der Option auf die weitere Bauüberwachung und Projektbetreuung. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 137.600 Euro.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gemäß EU-VO 833/2014
- Nachweis der beruflichen Eignung und Integrität durch Eigenerklärungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des trafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - und - Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - und - Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Nachgefordert werden fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Angaben (außer der Teilnahmeantrag!) mit einer Frist von 6 Kalendertagen. -- Die Bewerbungen werden nach den unten aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist. Wird die Höchstzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch geeignete Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV angewendet, um darüber die Zahl der geeigneten Bewerber auf 5 (fünf) zu reduzieren.
Aufteilung in Lose
1 LotFür die Baumaßnahme Kantine Regierungsviertel Erfurt, Werner-Seelenbinder-Straße 6 in 99096 Erfurt wird die Dienstleistung für die Objektplanung Gebäude - Architektenleistung mit den Leistungen: Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI) und (als Option) die Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI) ausgeschrieben. -- Der Kantinenbau im Regierungsviertel (Werner-Seelenbinder-Straße) geht einem Dienstalter von 30 Jahren entgegen. Die technischen Anlagen für Lüftung und Kälteerzeugung sind veraltet und teils verschlissen und sollen durch neue und moderne Systeme ersetzt werden. Die Beleuchtung und die Gebäudeautomation sollen ebenfalls nach dem Stand der Technik erneuert werden. Dafür sind notwendige Ausbaumaßnahmen zu planen und umzusetzen. Der Betrieb des Gebäudes soll insgesamt sparsamer und wirtschaftlicher werden.
Zuschlagskriterien
13 Kriterien- quality15%
Vorstellung der Organisationsstruktur und der allgemeinen Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Dokumentation / Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG und den Projektbeteiligten). Bewertung mit 0 bis 3 Punkten: 0 Punkte: keine oder ungenügende Angaben - bedeutet: überwiegend fehlende oder falsche Angaben; 1 Punkt: zufriedenstellende Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben nicht alle erwarteten Aspekte; 2 Punkte: gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig; 3 Punkte: sehr gute Angaben - bedeutet: die Angaben beschreiben die erwarteten Aspekte vollständig und betrachten einzelne Aspekte über das Erwartete hinaus. (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Vorstellung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters und des Stellvertreters (jeweils mit Aufgabenbereich und Erfahrungen) sowie des Projektteams (jeweils mit Qualifikation, Aufgabenbereich und Erfahrung). Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality10%
Darlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Projektleiter und sein Stellvertreter für die geplante Projektdauer zur Verfügung stehen. Bewertung mit 0 bis 3 Punkte (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Maßnahmen und Methoden zur Kontrolle und Steuerung der Termine, Kosten und Qualität bezogen auf den Auftragsgegenstand. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Benennung von Risiken und Darstellung grundsätzlicher Methoden zur Risikoanalyse /-bewältigung (Risikomanagement). Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Arbeitsweise bei Projektänderungen durch den Bauherrn / durch äußere Einflüsse. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Darstellung der verfolgten Strategien zum Umgang mit Terminverzügen, Nachtragsangeboten, Bauablaufstörungen oder Insolvenzen von Auftragnehmern. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Darstellung der Nachweisführung der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln. Bewerung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Aussagen zu den vorgegebenen anrechenbaren Kosten. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality5%
Beantwortung der Fragen der Jury: Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers, 1. Frage der Jury. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality3%
Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers, 2.Frage der Jury. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- quality2%
Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers, 3.Frage der Jury. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
- price30%
Die Grundlage zur Punkteberechnung beim Preiskriterium ist das Nettogesamthonorar inkl. Nebenkosten, welches grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen herangezogen wird. Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erhält die maximale Punktzahl von 3,00 Punkten. Die rechnerische Angebotssumme bzw. ein Angebot, das den Betrag des Angebotes mit dem wirtschaftlichsten Honorar um das 1,5-fache oder mehr übersteigt, erhält 0,00 Punkte. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt. Die so ermittelten Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Durch Multiplikation der vergebenen Punkte mit der angegebenen Wichtungszahl ergibt sich das Wertungsergebnis für das Honorarangebot. Bei Punktegleichstand werden weitere Nachkommastellen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters herangezogen. Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten (siehe Matrix Zuschlagskriterien)
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung