- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.04.2026, 07:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Reinbek
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 158475-2026
- Verfahrensnummer
- 25ad6a2f-fa54-447b-8fdd-23fa68989717
- CPV-Codes
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000); Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Reinbek schreibt die Reinigung und Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen im gesamten Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung der Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis und technischen Vertragsbedingungen über einen Zeitraum von 300 Tagen. Die Koordination der Arbeiten mit der Müllentsorgung ist dabei zu berücksichtigen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle und Anschlussleitungen im Stadtgebiet Reinbek gemäß Leistungsverzeichnis und Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kanalreinigung und Inspektion in der Stadt Reinbek
Der Stadtbetrieb Reinbek beabsichtigt im Stadtgebiet Hauptkanäle und Anschlussleitungen zu reinigen und zu untersuchen. Die Kanäle sind im Stadtgebiet Reinbek verteilt, siehe beiliegendem Lageplan. Die Mehraufwendungen aufgrund der nicht zusammenhängenden Haltungen sind in den einzelnen Positionen einzukalkulieren. Die Arbeiten sind soweit wie möglich mit Entleerungsterminen der Müllentsorgung zu koordinieren. Die Temine für die einzelnen Straßen erhalten Sie bei der AWSH. Die Reinigungs- und Untersuchungsarbeiten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sämtliche zur Durchführung der Arbeiten erforderliche Angaben und Abnahmen hat der Auftragnehmer auf seine Kosten einzuholen. __________________________________________________________________________________________________________________ Das Reinigungsunternehmen muss über Personal verfügen, das die Anforderungen nach Kap. 3.12.2.1 (Personal) RAL-GZ 961 (Güte- und Prüfbestimmungen des Güteschutz Kanalbau e.V. - Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen - Gütesicherung) grundsätzlich erfüllt. Jede Fahrzeugbesatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen ausreichend und regelmäßig geschult sein. Der Projektleiter des Auftragnehmers oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) muss über die erforderliche Fachkunde zur Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Das Personal jedes zur Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeugs muss während der Arbeitszeit über Mobiltelefon immer erreichbar sein. __________________________________________________________________________________________________________________
Frist: 10.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Kanalreinigung und Inspektion in der Stadt Reinbek
- 16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis als GAEB- Datei einzureichen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 353444-2026
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