Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: AGK Kampfmittelservice, Technik & Logistik e.K.

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

22. Juni 2026

TED·429520-2026

Kampfmittelräumung an der A 643 zwischen Bauwerk 7 und Bauwerk 9

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestMontabaur, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Kampfmittelräumung für einen Streckenabschnitt der A 643 zwischen den Bauwerken 7 und 9 aus. Es handelt sich um eine Bauleistung zur Vorbereitung der weiteren Infrastrukturmaßnahmen. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A 643 Strecke zw. BW 7 und BW 9, Kampfmittel

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Kampfmittelräumung an einem spezifischen Abschnitt der Autobahn A 643. Dabei müssen im Bereich zwischen zwei Brückenbauwerken (Bauwerk 7 und Bauwerk 9) systematische Untersuchungen und Räumungen durchgeführt werden, um den Boden für geplante Bauarbeiten sicher zu machen. Da es sich um eine sicherheitskritische Aufgabe handelt, ist eine spezialisierte Expertise in der Kampfmittelbeseitigung zwingend erforderlich. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturKampfmittelraeumungAutobahnTiefbauInfrastrukturSicherheitstechnik
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A 643 Strecke zw. BW 7 und BW 9, Kampfmittel

A 643 Strecke zw. BW 7 und BW 9, Kampfmittel

CPV 45122000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an AGK Kampfmittelservice, Technik & Logistik e.K.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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