Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG

Auftragswert

€255k

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·454504-2026

Kamerabefahrung und Inspektion der Kanalisation

Nordrhein-Westfalen
Dülmen, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
DienstleistungenUmwelttechnikÖffentliche VerwaltungAbwasserentsorgungKanalinspektionAbwasserwirtschaftKommunale DienstleistungKamerabefahrungInfrastrukturwartung
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Dülmen schreibt die Kanalfernaugeuntersuchung für das Jahr 2026 aus. Der Auftrag umfasst die Inspektion von rund 33.340 Metern Hauptkanalisation, 1.062 Schächten sowie 8.700 Metern Grundstücksanschlussleitungen. Die Vergabe erfolgt als ein Los im offenen Verfahren.

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Dienstleistung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Dülmen sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Überprüfung ihres Kanalnetzes mittels Kamerabefahrung. Dabei werden insgesamt über 33 Kilometer Hauptkanäle, mehr als 1.000 Schächte sowie rund 8,7 Kilometer an Grundstücksanschlussleitungen visuell untersucht, um den Zustand der Infrastruktur zu dokumentieren. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und wird ausschließlich über den Preis vergeben. Es handelt sich um eine klassische Instandhaltungsmaßnahme für das kommunale Abwassernetz.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Kamerabefahrung Kanalisation USG I 2026

Kanalfernaugeuntersuchung von ca. 33.340 m Hauptkanalisation, ca. 1.062 Schächten und von ca. 8.700 m Grundstücksanschlussleitungen

CPV 90490000, 90470000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG · €255k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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