TED·426401-2026·Schließt in 46 Tagen

Erweiterung der kältetechnischen Anlagen für das Rechenzentrum ARZ Mainz

Mainzer Stadtwerke AGMainz, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Aug. 2026
46 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Mainzer Stadtwerke AG schreibt die Erweiterung der Kältetechnik für das Rechenzentrum ARZ in Mainz aus. Ziel ist die Erhöhung der Kälteleistung von derzeit 1.120 kW auf insgesamt 2.220 kW im Rahmen der geplanten Endausbaustufe. Der Auftrag wird als Los 2 vergeben und ausschließlich über den Preis bewertet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Leistungserweiterung des Rechenzentrums ARZ Mainz, Walter-Hallstein-Straße 20, Mainz für die Mainzer Stadtwerke AG, Los 2: Kältetechnische Anlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Mainzer Stadtwerke AG plant die technische Erweiterung ihres Rechenzentrums ARZ in Mainz, um die Kapazitäten für die IT-Infrastruktur zu vergrößern. Dabei geht es konkret um die kältetechnischen Anlagen, die für die Kühlung der Serverräume essenziell sind, um einen stabilen Betrieb zu gewährleisten. Die geplante Erweiterung soll die Kälteleistung nahezu verdoppeln, um den Anforderungen der finalen Ausbaustufe des Rechenzentrums gerecht zu werden. Da es sich um ein hochverfügbares Rechenzentrum handelt, sind hohe Anforderungen an die technische Ausführung zu erwarten. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

BauleistungenIT-InfrastrukturEnergieÖffentliche VerwaltungKaeltetechnikRechenzentrumInfrastrukturStadtwerkeTga
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kältetechnik Erweiterung Rechenzentrum Mainz - 30028035

Das hochverfügbare Rechenzentrum ARZ Mainz in der Walter-Hallstein-Straße 20 wurde im Dezember 2010 errichtet und entspricht dem TIER‑3-Standard. Das Rechenzentrum wurde zunächst in Ausbaustufe 1 realisiert, mit einer installierten USV-Leistung von 880 kW und einer Kälteleistung von 1.120 kW. Die geplante Endausbaustufe sieht eine Erweiterung auf 1.750 kW USV-Leistung sowie 2.220 kW Kälteleistung vor. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Los 2 "Kältetechnische Anlagen" zur Leistungserhöhung auf die Endausbaustufe. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

CPV 45331000Frist 7. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis inkl. Nachlass gemäß Angebotsdeckblatt (Dokument 04) bzw. Leistungsverzeichnis (Dokument 06).

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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