Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Dez. 2021

TED·417928-2026

Kabeltiefbau, Kabelzug und Umfeldherstellung für das Projekt Stuttgart 21 PFA 1.7

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
BauleistungenIT-DienstleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungKabeltiefbauBahninfrastrukturTelekommunikationStuttgart 21BauleistungenGlasfaser
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt im Rahmen des Großprojekts Stuttgart 21 (Planfeststellungsabschnitt 1.7) Leistungen im Bereich Kabeltiefbau und Kabelzug aus. Der Auftrag umfasst zudem die notwendige Umfeldherstellung für Glasfaser- und Telekommunikationsleitungen. Es handelt sich um eine Modifikation eines bestehenden Auftragsverhältnisses.

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S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG führt im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 Arbeiten an der technischen Infrastruktur durch. Konkret geht es um den Tiefbau für Kabeltrassen, das Einziehen von Kabeln sowie die damit verbundene Wiederherstellung der Umgebung, insbesondere für Glasfaser- und Telekommunikationsleitungen. Da es sich um eine Modifikation eines bereits laufenden Auftrags handelt, werden hier spezifische Leistungen im Planfeststellungsabschnitt 1.7 ergänzt oder angepasst. Dies ist ein hochspezialisierter Auftrag im Bereich der Bahninfrastruktur, der fundierte Kenntnisse in der Kabelverlegung und im Tiefbau erfordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL

S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL

CPV 45314300
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Dez. 2021
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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