TED·528657-2026·Schließt in 34 Tagen

Beschaffung eines kabelgebundenen Drohnensystems inklusive Tether-Basisstation und Schulung

SicherheitstechnikIT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungSicherheit und VerteidigungDrohnentechnologieSicherheitstechnikBehoerdenbedarfSchulungsleistungenLuftfahrt
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die Lieferung eines kabelgebundenen Drohnensystems inklusive einer Tether-Basisstation sowie Zubehör aus. Der Auftrag umfasst zudem die Durchführung von Schulungsleistungen für das System. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

kabelgebundene Drohne einschließlich Tether-Basisstation, Zubehör und Schulungsleistung

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesministerium des Innern sucht ein kabelgebundenes Drohnensystem für den Einsatz. Ein solches System ist über ein Kabel dauerhaft mit einer Bodenstation verbunden, was eine unbegrenzte Flugzeit ermöglicht, da die Energieversorgung direkt vom Boden aus erfolgt. Neben der Drohne selbst und der sogenannten Tether-Basisstation gehören auch notwendiges Zubehör sowie eine Schulung für das Bedienpersonal zum Lieferumfang. Der Auftrag hat eine Laufzeit von etwa zwei Jahren und richtet sich an spezialisierte Anbieter von unbemannten Flugsystemen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kabelgebundenes Drohnensystem

1 Stück

CPV 34710000, 34711200Frist 1. Sept. 2026720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das Hauptzuschlagskriterium (neben dem Sachverhalt der Erfüllung aller Anforderungen).

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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