Ersatzneubau Brücke über die Hassel in Stiege – Planungsleistungen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Harz vergibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer Brücke über die Hassel in Stiege (Sachsen-Anhalt). Die Leistungen umfassen die Objektplanung des Ingenieurbauwerkes, die Tragwerksplanung, die Objektplanung der Verkehrsanlagen sowie besondere Leistungen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit Angebotsfrist Juni 2026. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.
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Planungsleistungen
Der Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt vergibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer Brücke über den Hasselbach im Ortsteil Stiege. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Objektplanung und Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerkes sowie die Planung der zugehörigen Verkehrsanlagen. Der geschätzte Auftragswert für diese Ingenieurleistungen liegt im mittleren sechsstelligen Bereich, was typischen Honoraren für Brückenplanungen in öffentlichen Bauprojekten entspricht. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung ausreichend). Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB (Eigenerklärung)
- Keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB (Eigenerklärung)
- Referenzen für Ingenieurbauwerksplanung
- Objektplanung Ingenieurbauwerk (HOAI-Leistungsphase 1-9)
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk
- Objektplanung Verkehrsanlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlung gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotPlanungsleistungen für: - Objektplanung des Ingenieurbauwerkes - Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerkes - Objektplanung der Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung