Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KGG Brandschutzsysteme GmbH

Auftragswert

€56k

Zuschlag am

20. Apr. 2026

TED·498576-2026

Lieferung und Montage von Brandschutzvorhängen für den Neubau Brainergy HUB

Nordrhein-Westfalen
Jülich, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
BauleistungenBauwirtschaftGebäudetechnikBrandschutzInnenausbauBauleistungenMontagearbeitenOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Brainergy Park Jülich GmbH schreibt die Lieferung und Montage von Brandschutzvorhängen für den Neubau des Brainergy HUB in Jülich aus. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk im Rahmen der Baufertigstellung. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein geschätzter Wert wurden in der Bekanntmachung nicht genannt.

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Brandschutzvorhänge

VergabeHero-Einschätzung

Die Brainergy Park Jülich GmbH sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung ihres neuen Forschungs- und Bürogebäudes, dem Brainergy HUB in Jülich, mit Brandschutzvorhängen. Diese Vorhänge sind ein wichtiger Bestandteil des baulichen Brandschutzes, um im Notfall Brandabschnitte sicher voneinander zu trennen. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Lieferung und Montage der Systeme. Da es sich um ein spezialisiertes Gewerk im Innenausbau handelt, sollten Bieter Erfahrung mit vergleichbaren Brandschutzlösungen in öffentlichen oder gewerblichen Großprojekten nachweisen können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Jülich - Neubau Brainergy HUB - Brandschutzvorhänge - VE 350

Brandschutzvorhänge

CPV 45210000, 45343000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis-Gewichtung

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Apr. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KGG Brandschutzsysteme GmbH · €56k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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