Maßnahme zur beruflichen Eingliederung und Job-Speed-Dating

Was wird ausgeschrieben
Das Jobcenter Rhein-Erft schreibt eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden aus. Das Projekt umfasst Einzelgespräche, Bewerbungstrainings, ein Anbahnungscoaching sowie eine groß angelegte Job-Speed-Dating-Veranstaltung für insgesamt mindestens 450 Teilnehmer. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 1,125 Millionen Euro.
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Das Jobcenter Rhein-Erft plant die Durchführung einer Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gegenstand der Maßnahmenkombination nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur: • Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III). Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) erreicht werden. Die Module 1 und 2 sollen an zwei Standorten (Bergheim oder Kerpen bzw. Frechen, Hürth oder Brühl) mit jeweils bis zu 225 Teilnehmern (insg. 450) und das Modul 3 mit mind. 300 Teilnehmern insgesamt stattfinden. Des Weiteren soll ein Anbahnungscoaching (Modul 4) von Teilnehmenden erfolgen.
Das Jobcenter Rhein-Erft sucht einen Dienstleister, der Arbeitslose und Arbeitssuchende bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützt. Das Programm besteht aus vier Modulen: individuellen Beratungsgesprächen, einem intensiven Bewerbungstraining, einem Anbahnungscoaching sowie einer großen Job-Speed-Dating-Veranstaltung, bei der Arbeitgeber und Arbeitssuchende direkt zusammengebracht werden. Die Maßnahmen finden an verschiedenen Standorten im Rhein-Erft-Kreis statt und richten sich an insgesamt 450 Teilnehmer. Der Auftrag ist auf eine hohe Qualität der Betreuung ausgelegt, was sich auch in der Gewichtung der Zuschlagskriterien widerspiegelt, bei denen das inhaltliche Konzept mit 70 Prozent deutlich stärker bewertet wird als der Preis.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Vorlage eines Durchführungskonzepts (max. 15 DIN-A4-Seiten)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Jobcenter Rhein-Erft plant die Durchführung einer Maßnahme zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden sowie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gegenstand der Maßnahmenkombination nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur: • Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III). Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) erreicht werden. Die Module 1 und 2 sollen an zwei Standorten (Bergheim oder Kerpen bzw. Frechen, Hürth oder Brühl) mit jeweils bis zu 225 Teilnehmern (insg. 450) und das Modul 3 mit mind. 300 Teilnehmern insgesamt stattfinden. Des Weiteren soll ein Anbahnungscoaching (Modul 4) von Teilnehmenden erfolgen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Der im Preisblatt einzutragende Angebotspreis für eine Tagespauschale je teilnehmender Person muss alle mit der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Kosten enthalten. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: • Kosten für erforderliche Lehrmittel, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen; • Kosten für Maßnahmeninhalte; Aufwendungen des AN für Eingliederungsbemühungen und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme; • alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Erreichen des Maßnahmenziels stehen, sind mit der Aufwandspauschale abgedeckt; • Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten für die Durchführung der Großveranstaltung; • Im Rahmen der Maßnahmendurchführung entstehende Kosten für teilnehmende Arbeitgeber und MitarbeiterInnen des AG; • Sonstige Kosten für die Durchführung der Großveranstaltung (z.B. Sicherheitskräfte, Catering); • Kosten für das Logo der Großveranstaltung; • Kosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Modul 1, Modul 2, Modul 3 und Modul 4 (z.B. Kosten für Bewerbungsunterlagen); • Haftpflichtversicherung • Aufwendungen für die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Bieter hat in seinem Angebot für Modul 3 auch Kosten zu berücksichtigen, die durch die Anwesenheit und Bewirtung (ein warmes Mittagessen, Snacks für zwischendurch, sowie Verpflegung mit alkoholfreien Heiß- und Kaltgetränken) übriger Personen entstehen (z.B.: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitgeber, Journalisten, Jobcenter-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Die Vergütung für die gesamte Maßnahmenabwicklung (Modul 1, Modul 2, Modul 3 , Modul 4 und Nachbetreuung) beträgt maximal 1.125.000,00 €. Angebote, deren Brutto-Gesamtpreis diese Obergrenze überschreiten, werden für die Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.
- quality70%
Das Zuschlagskriterium Qualität wird anhand des von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Durchführungskonzeptes bewertet. Das Durchführungskonzept darf ein maximalen Umfang von 15 DIN-A 4 Seiten (Schriftgröße 10 pt., einfacher Zeilenabstand) nicht überschreiten. Die Bieter sind gehalten, das Konzept entsprechend der in Ziffer 9.7 der Bewerbungsbedingungen genannten Gesichtspunkte (durch Überschriften o.ä.) zu gliedern. In dem Durchführungskonzept müssen die auftragsbezogene Zusammenarbeit, die strategische Vorgehensweise, das Personalkonzept sowie die inhaltliche Ausgestaltung und die Durchführungsqualität der Maßnahmen dargestellt werden. Nähere Einzelheiten zu denen im Durchführungskonzept darzustellen Gesichtspunkten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung