Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: ASERVO Software GmbH

Auftragswert

€800k

Zuschlag am

19. Mai 2026

TED·365158-2026

Beschaffung von JFrog Software-Lizenzen und Zusatzpaketen

IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenSoftware LizenzenIt InfrastrukturSoftwareentwicklungOeffentliche VerwaltungJfrog
Auftragswert
€940k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schreibt die Lieferung von JFrog-Softwarelizenzen sowie zugehörigen Zusatzpaketen aus. Der Auftrag wird als ein Los vergeben und umfasst die Bereitstellung der Lizenzen für den Bedarf der Bundesverwaltung. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 940.221 EUR.

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JFrog Lizenzen und zusätzliche Pakete

VergabeHero-Einschätzung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sucht einen Anbieter für Software-Lizenzen und ergänzende Pakete des Herstellers JFrog. JFrog ist eine Plattform, die vor allem in der Softwareentwicklung für das automatisierte Verwalten und Bereitstellen von Programmcode-Paketen genutzt wird. Der Auftrag umfasst die gesamte Beschaffung in einem einzigen Los, was bedeutet, dass ein Anbieter die gesamte Leistung erbringen muss. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000JFrog Lizenzen und zusätzliche Pakete
€940k

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Lizenzen des Herstellers JFrog beschafft werden. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem Dokument "Hinweise und BBB" im Abschnitt Leistung zu entnehmen. Die Gesamtleistung bildet ein Los.

CPV 48000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an ASERVO Software GmbH · €800k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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