Jahresvertrag Lieferung von Leitpfosten und Stationierungszeichen 2026-2028
Was wird ausgeschrieben
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt einen Jahresvertrag für die Lieferung von Stationierungszeichen und Zubehör für die Jahre 2026-2028 aus. Der Vertrag umfasst Teillieferungen an die Straßenmeistereien aller Regionalbereiche der LSBB in Sachsen-Anhalt. Die Beschaffung erfolgt als offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.
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Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 Stationierungszeichen
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) in Magdeburg vergibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Leitpfosten und Stationierungszeichen für die Jahre 2026 bis 2028. Stationierungszeichen sind kleine Wegweiser und Markierungspfähle, die an Straßen zur Orientierung und Kilometrierung eingesetzt werden. Die Lieferungen gehen an die Straßenmeistereien in den fünf Regionalbereichen Sachsen-Anhalts (NUTS-Codes: DEE01, DEE02, DEE03, DEE09, DEE0D). Es handelt sich um eine Standardbeschaffung im Bereich der Straßenausstattung mit einer Laufzeit von drei Jahren, wobei der Auftragswert auf etwa eine Million Euro geschätzt wird. Bewerber müssen die üblichen Nachweise zur persönlichen Eignung vorweisen und bei Aufträgen über 30.000 Euro einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einreichen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Verurteilung, Betrug, Geldwäsche etc.)
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Insolvenz, Steuerverstöße etc.)
- Nachweis ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Wettbewerbsregisterauszug bei Aufträgen über 30.000 EUR ohne USt
- Eignung nach VOB/A bzw. VOL/A für öffentliche Lieferaufträge
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Sofern in der mit dem Angebot einzureichenden HVA L-StB Eigenerklärung Eignung ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. ------------------------------------------- Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. -
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von Stationierungszeichen und Zubehör an alle Regionalbereiche der LSBB. Der Vertrag setzt sich aus einzelnen Teillieferungen an die Straßenmeistereien der Regionalbereiche zusammen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wirtschaftlichster Preis
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung