Lieferung von Leitpfosten und Zubehör für Landesstraßen in Süd-Sachsen-Anhalt 2026-2028
Was wird ausgeschrieben
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt die Lieferung von Leitpfosten und Zubehör für den Regionalbereich Süd aus. Der Jahresvertrag erstreckt sich über die Jahre 2026 bis 2028 und umfasst Teillieferungen an die Straßenmeistereien des Regionalbereichs. Die Beschaffung erfolgt in einem offenen Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 RB Süd
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) vergibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Leitpfosten und Zubehör für den Regionalbereich Süd. Leitpfosten sind die kleinen Kunststoff- oder Metallpfosten, die am Straßenrand zur Markierung der Fahrbahnbegrenzung eingesetzt werden. Der Vertrag läuft über drei Jahre (2026–2028), wobei die Lieferungen nach Bedarf an die verschiedenen Straßenmeistereien im südlichen Sachsen-Anhalt erfolgen. Der Auftraggeber ist eine staatliche Behörde, die für den Bau und Unterhalt der Landesstraßen zuständig ist. Bewerber müssen die allgemeinen Ausschlussgründe gemäß GWB nachweisen und können ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro zur Vorlage eines Wettbewerbsregisterauszugs aufgefordert werden.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis отсутствия Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eignung für Lieferleistungen im Straßenbau
- Bei Auftragssumme über 30.000 €: Auszug aus dem Wettbewerbsregister
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Sofern in der mit dem Angebot einzureichenden HVA L-StB Eigenerklärung Eignung ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. ------------------------------------------- Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. -
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von Leitpfosten und Zubehör an den Regionalbereich Süd der LSBB. Der Vertrag setzt sich aus einzelnen Teillieferungen an die Straßenmeistereien des Regionalbereichs zusammen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wirtschaftlichster Preis
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung