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Lieferung von Leitpfosten und Zubehör für den Straßenbau

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ZentraleMagdeburg, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juni 2026
11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt die Lieferung von Leitpfosten und Zubehör für die Jahre 2026–2028 aus. Der Vertrag gilt für den Regionalbereich Mitte und umfasst einzelne Teillieferungen an die Straßenmeistereien. Die Laufzeit beträgt drei Jahre, das Verfahren ist offen und der Zuschlag erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 RB Mitte

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) in Magdeburg benötigt für ihren Regionalbereich Mitte (Sachsen-Anhalt) Leitpfosten und Zubehör für die Landesstraßen. Bei Leitpfosten handelt es sich um die kleinen Kunststoff- oder Metallpfosten, die zur Markierung der Fahrbahnränder verwendet werden und die Verkehrssicherheit gewährleisten. Der Vertrag läuft über drei Jahre (2026–2028), wobei die Lieferungen nach Bedarf an verschiedene Straßenmeistereien im Regionalbereich erfolgen. Die Beschaffung richtet sich an Lieferanten von Straßenausstattung; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

SuppliesTransportationConstructionGovernmentTransportationInfrastructureRoad InfrastructureTraffic SafetyPublic ProcurementSuppliesHighway MaintenanceLogisticsRegional Government
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis отсутствия Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
  • Bei Aufträgen über 30.000 EUR: Auszug aus dem Wettbewerbsregister
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eignung für Lieferung von Straßenausstattung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Sofern in der mit dem Angebot einzureichenden HVA L-StB Eigenerklärung Eignung ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. ------------------------------------------- Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. -

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 RB Mitte

Lieferung von Leitpfosten und Zubehör an den Regionalbereich Mitte der LSBB. Der Vertrag setzt sich aus einzelnen Teillieferungen an die Straßenmeistereien des Regionalbereichs zusammen.

CPV 34928410Frist 9. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link