Jahresunterhaltspflege von Grün- und Außenanlagen in Königs Wusterhausen

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle

Status
Offen
Angebotsfrist
22.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.09.2026
Originalbekanntmachung
vergabemarktplatz.brandenburg.de
Bekanntmachungsnummer
651766-2026
Verfahrensnummer
c69f5dc1-146e-4fb0-8345-ee577a0aeaf8
CPV-Codes
Grundstückspflege (77314000)

Kurzbeschreibung

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Zentrale Vergabestelle in Zossen, sucht einen Dienstleister für die Jahresunterhaltspflege der Grün- und Außenanlagen am Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) in Königs Wusterhausen. Die zu pflegende Grundstücksfläche umfasst rund 94.000 m². Die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Grün- und Außenanlagenpflege

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ), Schillerstr. 6, 15711 Königs Wusterhausen, Grün- und Außenanlagenpflege

    Jahresunterhaltspflege auf Grünanlagen im AFZ KWH mit 94.000 m2 Grundstücksfläche

    Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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