Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027
Was wird ausgeschrieben
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vergibt eine Rahmenvereinbarung über Wirtschaftsprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 mit Option auf Vertragsverlängerung. Der Abruf der Leistungen erfolgt über Einzelabrufe und steht unter dem Vorbehalt der Bestellung des Prüfers durch die Gesellschafterversammlung. Die Prüfung umfasst den IFRS-Konzernjahresabschluss mit einer Vertragsdauer von 360 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es ist vorgesehen, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen abzuschließen. Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll anhand von Einzelabrufen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch die jeweilige Gesellschafterversammlung und die entsprechende Beauftragung durch das jeweils zuständige Überwachungsorgan (weitere Informationen zum Leistungsumfang siehe 5.1).
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) – die deutsche Flugsicherungsgesellschaft des Bundes – sucht einen Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2027. Es wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, aus der dann konkrete Prüfaufträge abgerufen werden können. Voraussetzung für jeden Einzelabruf ist die formelle Bestellung des Prüfers durch die Gesellschafterversammlung. Die Prüfung erfolgt nach IFRS-Standards und dauert voraussichtlich ein Jahr. Bewerber müssen unter anderem nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach GWB und der EU-Sanktionsverordnung gegen Russland vorliegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Wirtschaftsprüferliche Qualifikation oder Zulassung
- Eignung zur Berufsausübung gemäß § 124 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach EU-Sanktionsverordnung 2022/576
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Bei Eignungsleihe: gemeinsame Haftung mit anderen Unternehmen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Einreichung der in den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärung des Bewerbers, dass die in Verordnung (EU) 2022/576 "EU-Sanktionsverordnung gegen Russland" wegen Destabilisierung der Situation in der Ukraine genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) 2022/576 nicht vorliegen. Hinweis: Beachten Sie hierzu die Auflistung unter Ziffer 5.1.9 (Eignungskriterien "Eignung zur Berufsausübung") 1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die geforderten Angaben/Informationen/ Unterlagen (Eignung zur Berufsausübung und wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) auch von den "anderen" Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel / Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet. Für die Eignungsleihe gelten die Bestimmungen von § 47 Abs. 1 S.3 und Abs. 3 VgV. Sofern ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Die entsprechende Verpflichtungserklärung, aus der sich ergibt, dass das andere Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter mit diesem gemeinsam gegenüber dem Auftraggeber für die Auftragsausführung haftet, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. 2. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung abgeben. 3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache und ausschließlich über das System subreport Elvis. 4. Ebenfalls sind die Teilnahmeanträge und späteren Angebote ausschließlich nur elektronisch via: https://www.subreport.de/E19179794 einzureichen. Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erfolgt ausschließlich über die Funktion "Teilnahmeanträge" / "Angebote" "abgeben". Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die Funktion "Kommunikation" oder anderes führt zum direkten Ausschluss vom Wettbewerb. 5. Bei technischen Störungen oder Fragen zur Handhabung des Systems wenden Sie sich bitte direkt an subreport unter +49 221 985 78-0 bzw. info@subreport.de. 6. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung.
Aufteilung in Lose
1 LotEs ist vorgesehen, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen abzuschließen. Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll anhand von Einzelabrufen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch die jeweilige Gesellschafterversammlung und die entsprechende Beauftragung durch das jeweils zuständige Überwachungsorgan. Prüfungsschwerpunkte: 1. Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss DFS auf Grundlage der von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsnormen ab dem Geschäftsjahr 2027, sofern für diese Gesellschaften vorgeschrieben. 2. Prüfung HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, DFS International Business Services GmbH, DAS GmbH, DFS Energy GmbH, R. Eisenschmidt GmbH, Kaufbeuren ATM Training GmbH und Droniq GmbH auf Grundlage der gültigen gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorschriften ab dem Geschäftsjahr 2027. Auf alle zu prüfenden Gesellschaften sind die Vorschriften des 3. Buches des HGB für die Prüfung und Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 3. Prüfung der Vorschriften Haushaltsgrundsätzegesetz unter Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystem nach den Grundsätzen des § 317 Abs. 4 HGB für alle oben genannten Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2027. Die Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz umfasst ebenfalls die Erstellung eines Berichts über die Bezüge des Überwachungsorgans, der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten (Bezügebericht). Optional: 4. Prüfung von Teilkonzernabschlüssen der o.a. Gesellschaften, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben. 5. Unterjährige Prüfung nach nationalen und internationalen Normen der Zwischenabschlüsse der o.a. Gesellschaften zur Vorlage bei Banken und Investoren bzw. deren Beauftragten ab dem Geschäftsjahr 2027. 6. Sonderprüfungen im Auftrag des Gesellschafters oder Aufsichtsrates für noch zu bestimmende Geschäftsvorfälle ab dem Geschäftsjahr 2027. 7. Prüferische Durchsicht der Gesamtbilanz nach Gebührenrecht / IFRS 14. 8. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Konzernebene nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Berücksichtigung der entsprechenden Umsetzung in deutsches Recht sowie in Verbindung mit den jeweils geltenden ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) ab dem Geschäftsjahr 2027. 9. Prüfung Fördermittel: Prüfung und Zertifizierung von Förderprojekten nach programmspezifischen EU-Normen und nationalen Richtlinien.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung