Jährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 27 Potsdamer Schulen

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt PotsdamProfil ansehen
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.08.2026
Bekanntmachungsnummer
643735-2026
Verfahrensnummer
a0092122-8332-4648-b7b2-e3c1073e0b90
CPV-Codes
71630000 · Technische Kontrolle und Tests; 71631000 · Technische Kontrolle

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt die jährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4) an 27 schulischen Einrichtungen in Potsdam. Der geschätzte Umfang beträgt etwa 35.000 Geräte pro Jahr; bei rund 10 bis 20 Prozent werden voraussichtlich Kleinreparaturen einschließlich anschließender Sicherheitsprüfung erforderlich. Zum Auftrag gehören außerdem die Dokumentation der Messergebnisse, Prüfplaketten sowie die Kennzeichnung und Übergabe nicht sicherer Geräte. Die Vertragsdauer beträgt 730 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

1. Allgemeines Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V4 für 27 schulische Einrichtungen des städtischen Schulträgers. Entspricht die angebotene Dienstleistung nicht den genannten technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, hat der Bieter in seinem Angebot dem Auftraggeber (AG) mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2. Mengenangaben Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an 27 schulischen Einrichtungen. Die Menge an ortsveränderlichen Geräten zur Prüfung wird jährlich auf ca. 35.000 Geräte geschätzt. Bei den v. g. Mengen an zu überprüfenden ortsveränderlichen Geräten handelt es sich um Schätzungen des Auftraggebers. Diese beruhen auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und dienen darüber hinaus zur Orientierung für den Auftragnehmer (AN). Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wird davon ausgegangen, dass ca. 10 - 20 Prozent der zu überprüfenden Geräte einer Kleinreparatur unterzogen werden müssen. In dieser Schätzmenge sind auch Mehrfachreparaturen enthalten. 3. Angebotspreis und Vergütung Bei dem angebotenen Einzelpreis handelt es sich um einen Festpreis, der für die gesamte Laufzeit des Vertrags gilt. In den Einheitspreis je Gerät sind alle nachstehend beschriebenen (Teil-)Leitungen einzukalkulieren. Hierzu gehören insbesondere: - Prüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) - sofern notwendige Kleinreparatur einschl. des benötigten Materials - erforderliche Prüfung nach der Kleinreparatur gem. DIN EN 50678 (VDE 0701) Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der nachgewiesenen und tatsächlich einmal jährlich geprüften Geräte. 4. Leistungsinhalt a) Inhalt der Prüfung Prüfung aller zum Zeitpunkt der Prüfung bereitstehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einschließlich Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 27 Schulen/Einrichtungen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen). Die Prüfung ist gemäß DIN EN 50699 (VDE 0702) (oder gleichwertig) in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen. Zum Prüfumfang gehören insbesondere: Sichtprüfung mit folgenden Inhalten: - Schäden an Gehäusen - Mängel an Anschlussleitungen - Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder Zugentlastungen der Anschlussleitungen - Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch oder unzulässiger Eingriffe und Änderungen - Ordnungsgemäßer Zustand von Abdeckungen - Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion - Vorhandensein und Zustand erforderlicher Luftfilter und Kühlöffnungen - Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen Messvorgang mit folgenden Inhalten: - Prüfung von Widerstand bzw. Durchgängigkeit der Schutzleiter - Nachweis des Isolationswiderstandes (entsprechend der Schutzklasse bei geschlossenen Schaltern) - Messen des Ersatzableitstromes - Messen des Schutzleiter- oder Differenzstromes und des Berührungsstromes - Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung Durchführung und Dokumentation einer Funktionsprüfung: - Anbringen einer "E-Check"-Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins (Termin der Wiederholungsprüfung). Prüffristen gem. Gefährdungsbeurteilung in Anlehnung an GUV-I 8524 - Erstellung eines Prüfberichtes und Protokollierung der einzelnen Messergebnisse - Protokollierung und Aussonderung elektronische Betriebsmittel, die technische Defekte aufweisen Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und auf den Betriebsmitteln dauerhaft anzubringen. Die Kosten für Aufkleber sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bei Betriebsmitteln, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, ist vom AN eine geeignete Kennzeichnung zu wählen (z. B. Kabelmarkierer, Kabelbinder mit Beschriftungsfeld etc.). Kleinreparaturen Im Rahmen der Prüfung sind durch den Auftragnehmer folgende Kleinreparaturen durchzuführen: - Aderendhülsen pressen bzw. erneuern, - Zugentlastungen nachsetzen bzw. Instand setzen, - Arbeiten an Anschlussleitungen und Schutzleitern, - Schuko-Stecker und/oder Kupplungen wechseln. Das hierfür erforderliche Material ist vom Auftragnehmer zu stellen und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Schuko-Stecker und Kupplungen müssen den jeweils einschlägigen Produktnormen der DIN-VDE-0620-Reihe (oder gleichwertig) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Andere oben nicht aufgeführte Reparaturen und die Entsorgung sind nicht Bestandteil des Vertrages. Prüfung nach Kleinreparaturen Nach einer Kleinreparatur ist vor Wiederinbetriebnahme eine Prüfung nach DIN EN 50678 (VDE 0701) (oder gleichwertig) durchzuführen, soweit die Kleinreparatur elektrische Schutzmaßnahmen betreffen oder deren Wirksamkeit beeinflussen kann. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an Anschlussleitungen, Steckern, Kupplungen, Schutzleitern, Aderendhülsen und Zugentlastungen. Für jede Prüfung nach Kleinreparatur sind mindestens Geräte-/Inventarnummer, Art und Datum der Kleinreparatur, Prüfumfang, relevante Messwerte, Prüfergebnis, Prüfmittel und prüfende Person zu dokumentieren. Das reparierte Betriebsmittel darf erst nach bestandener Prüfung wieder in Betrieb genommen werden. Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben, sind mit einem roten großen Aufkleber (Sperraufkleber) mit Beschriftung am Anschlussstecker zu versehen, um zu kennzeichnen, dass dieses Gerät nicht mehr betriebssicher ist. Die roten Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis entsprechend mit einzukalkulieren. Die defekten Geräte sind dem Hausmeister zu übergeben. Weiterführende Beschreibung des Leistungsinhaltes (Prüfprotokoll, Durchführungszeitraum und Prüfintervall sowie einzusetzendes Prüfpersonal) unter "Beschreibung der Beschaffung"

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen

    Dem Auftraggeber ist mindestens einmal jährlich ein digitales Prüfprotokoll einschließlich Mängelliste und der einzelnen Messergebnisse vorzulegen. Die DGUV Information 203-070 (in der jeweils gültigen Fassung) nennt für die Prüfungsdokumentation insbesondere Identifikation, Einsatzort, Datum und Umfang, Prüf-/Messgerät, Messverfahren, Messwerte, Prüfergebnis sowie Prüfperson und Unterschrift bzw. elektronische Signatur. Das Prüfprotokoll ist der Rechnung als Anlage beizufügen. Die Dokumentation muss eine eindeutige Zuordnung von Betriebsmitteln, Prüfung, festgestelltem Mangel, ggf. Kleinreparatur und Prüfergebnis ermöglichen. b) Durchführungszeitraum und Prüfintervall Die Prüfungen sind einmal pro Kalenderjahr in den jeweiligen Einrichtungen auszuführen und jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen. Ausnahme hierbei ist die Förder- und Beratungsstelle. Diese ist alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgen während des laufenden Schulbetriebs (Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr, Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr) oder nach Vereinbarung (innerhalb der Schulferien). Durch den Unterrichtsbetrieb kommt es meist zu einem nicht kontinuierlichen Prüfungsablauf. Wartezeiten sind einzukalkulieren; diese werden nicht gesondert vergütet. Die zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind im Gebrauch und durch das Prüfpersonal auszustecken, zu prüfen und dann wieder, wie vorgefunden einzustecken. Damit die Ausführung zusammenhängend ausgeführt werden kann, ist es notwendig einen Termin pro zu prüfender Einrichtung grundsätzlich vier Wochen im Voraus mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen und auch dem AG elektronisch mitzuteilen. Ausnahmen hiervon sind in gemeinsamer Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner zu treffen. Das prüfende Personal des AN begeht das Gebäude und prüft jede Etage separat und systematisch. Elektrogeräte, die sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Schränken, Rollcontainern u. ä. befinden, werden nicht geprüft. c) Eingesetztes Prüfpersonal Die vom Auftragnehmer (AN) eingesetzten Prüfpersonen für die Überprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln müssen Elektrofachkräfte sein und zugleich die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 (in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Fassung) für die jeweils durchzuführenden Prüfungen erfüllen. Ferner gelten die einschlägigen DGUV-Vorschriften und DGUV-Informationen, insbesondere die DGUV Information 203-070 und DGUV Information 203-071. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen innerhalb eines Prüfteams unterstützende Tätigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen übernehmen, sofern dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Organisation zulässig ist und unter Leitung und Aufsicht der verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. der verantwortlichen Prüfperson erfolgt. Eine eigenverantwortliche Bewertung und Freigabe der Prüfergebnisse durch eine EuP ist ausgeschlossen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen die für die Überprüfung verantwortliche Prüfperson innerhalb eines Prüfteams bei einzelnen, eindeutig festgelegten und standardisierten Prüftätigkeiten unterstützen. Hierzu können insbesondere gehören: - Bereitstellen und Identifizieren der zu prüfenden Betriebsmittel, - Erfassung von Inventar-, Geräte- und Standortdaten, - Durchführung einer standardisierten Sichtkontrolle anhand einer von der verantwortlichen Prüfperson vorgegebenen Prüfanweisung, - Durchführung vorgegebener Messungen mit dafür festgelegten und geeigneten Prüfgeräten, - Erfassung und Dokumentation der dabei ermittelten Messwerte, - Feststellung und Meldung offensichtlich erkennbarer Beschädigungen oder Auffälligkeiten an die verantwortliche Prüfperson, - Eingabe von Prüfdaten in das vom Auftragnehmer verwendete Prüfdokumentationssystem, - vorbereitende Dokumentations- und Kennzeichnungstätigkeiten nach Vorgabe der verantwortlichen Prüfperson. Der AN wird im Rahmen seiner Leistungserbringung in den Schulen unweigerlich direkt oder indirekt mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Vor diesem Hintergrund versichert der AN, dass er sich von allen Mitarbeitenden, die er im Rahmen der gegenständlichen Leistung zum Einsatz bringt, ein jährlich aktuelles ("erweitertes") Führungszeugnis gemäß § 30 Abs.1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) (alternativ gleichwertige Registerauszüge anderer Länder) vorlegen lässt und prüft. Der AN stellt sicher, dass er grundsätzlich nur Mitarbeitende zum Einsatz bringt, die frei von Einträgen im erweiterten Führungszeugnis sind. Wenn der AN beabsichtigt, Mitarbeitende mit Einträgen im erweiterten Führungszeugnis zum Einsatz zu bringen, ist dies vorher mit dem AG, unter Einsichtnahme in die jeweiligen Führungszeugnisse, abzustimmen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach Auftragserteilung sind Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Prüfpersonals und die Führungszeugnisse vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Zudem übermittelt der AN dem AG eine Liste aller Mitarbeitenden, die an den Prüfungen in den Schulen/Einrichtungen vor Ort beteiligt sein werden. Bei Änderungen an dieser Mitarbeitendenliste ist dem AG eine aktualisierte Liste mindestens 10 Tage vor Wirksamkeit mitzuteilen. Der AN legt dem AG auch für neu eingesetzte Mitarbeitende unaufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis mit dem Ergebnis "ohne Einträge" vor.

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen

Gewertet wird der Gesamtpreis brutto gemäß Preisblatt.
100 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
0_3.1 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe 07-26.pdfAnschreiben105 KB
1_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis91 KB
1a_Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung_Übersicht Schulen.pdfLVLeistungsverzeichnis16 KB
2_Vertrag_Überprüfung ortsv. Betriebsmittel.pdfVertragsbedingungen167 KB
3_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben218 KB
4_3.3 EU Angebotsschreiben.docxAnschreiben34 KB
5_3.5 Preisblatt.docxSonstiges30 KB
6_4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe.docxFormular35 KB
7_4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular27 KB
8_4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe.docxFormular29 KB
9_4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.docxFormular28 KB
10_4.6 Referenzen Unternehmen.docxSonstiges37 KB
11_4.12 Erklärung restriktive Maßnahmen.docxFormular32 KB
12_5.3 Vereinbarung BbgVergG.docxSonstiges37 KB
13_5.4 Vereinbarung BbgVergG NU & Verleiher.docxSonstiges36 KB
14_Infoblatt Datenverarbeitung_LHP_Vergaben.pdfSonstiges118 KB
15_Infoblatt Datenverarbeitung _LHP_Verträge.pdfSonstiges107 KB

Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 18.09.2026Berichtigung 3Unter lit. c Eingesetztes Prüfpersonal wurde der Absatz "Die von dem AN eingesetzten Prüferinnen und Prüfer müssen befähigte Personen gemäß Definition der DGUV V4 203-071 sein. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) mit dem Nachweis als befähigte Person dürfen Wiederholungsprüfungen durchführen, sofern Sie unter Aufsicht einer Elektrofachkraft des AN stehen." gestrichen. Stattdessen wurde Folgendes ergänzt: "Die vom Auftragnehmer (AN) eingesetzten Prüfpersonen für die Überprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln müssen Elektrofachkräfte sein und zugleich die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 (in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Fassung) für die jeweils durchzuführenden Prüfungen erfüllen. Ferner gelten die einschlägigen DGUV-Vorschriften und DGUV-Informationen, insbesondere die DGUV Information 203-070 und DGUV Information 203-071. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen innerhalb eines Prüfteams unterstützende Tätigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen übernehmen, sofern dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Organisation zulässig ist und unter Leitung und Aufsicht der verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. der verantwortlichen Prüfperson erfolgt. Eine eigenverantwortliche Bewertung und Freigabe der Prüfergebnisse durch eine EuP ist ausgeschlossen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen die für die Überprüfung verantwortliche Prüfperson innerhalb eines Prüfteams bei einzelnen, eindeutig festgelegten und standardisierten Prüftätigkeiten unterstützen. Hierzu können insbesondere gehören: - Bereitstellen und Identifizieren der zu prüfenden Betriebsmittel, - Erfassung von Inventar-, Geräte- und Standortdaten, - Durchführung einer standardisierten Sichtkontrolle anhand einer von der verantwortlichen Prüfperson vorgegebenen Prüfanweisung, - Durchführung vorgegebener Messungen mit dafür festgelegten und geeigneten Prüfgeräten, - Erfassung und Dokumentation der dabei ermittelten Messwerte, - Feststellung und Meldung offensichtlich erkennbarer Beschädigungen oder Auffälligkeiten an die verantwortliche Prüfperson, - Eingabe von Prüfdaten in das vom Auftragnehmer verwendete Prüfdokumentationssystem, - vorbereitende Dokumentations- und Kennzeichnungstätigkeiten nach Vorgabe der verantwortlichen Prüfperson."
  2. 17.09.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 641337-2026
  3. 01.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 600440-2026
Vergleichbare Verfahren269vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag156 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 38 Vergaben

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EGE+Service+Check GmbHLaucha4013.11.2025646 Tsd. €steigend
TRTÜV Rheinland Industrie Service GmbHBerlin3007.09.2026 - steigend
EEESG Elektro Service Gesellschaft mbHFrechen3019.05.202648 Mio. €steigend
APAPS Prüfdienste GmbHRostock2021.08.20261,2 Mio. €stabil
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  • Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer GeräteFAM Gebäudedienste GmbH +1 weiterePolizei BerlinBerlin, Deutschland
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    02.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen auf KläranlagenGosch & Schlüter GmbHZweckverband OstholsteinSierksdorf, Deutschland
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    08.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wiederkehrende Prüfdienstleistungen für Offshore- und Onshore-KonverteranlagenTÜV SÜD Industrie Service GmbH +1 weitereTenneT Offshore GmbHBayreuth, Deutschland
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    01.01.2024noch 3 Monate31.12.2026
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    27.01.2026noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Prüfung, Dokumentation und Kennzeichnung ortsveränderlicher elektrischer BetriebsmittelSonic Sys - GebäudetechnikBerliner WasserbetriebeBerlin, Deutschland
    27.02.2026noch 5 Monate01.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landeshauptstadt Potsdam

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