Bereitstellung einer Software-as-a-Service-Lösung für hybride Gremiensitzungen
Was wird ausgeschrieben
Der IT-Verbund Schleswig-Holstein schreibt eine Rahmenvereinbarung über eine SaaS-Lösung zur Durchführung hybrider kommunaler Gremiensitzungen aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Software sowie zugehörige Dienstleistungen für Kommunen in Schleswig-Holstein. Die Laufzeit und der genaue Umfang orientieren sich an den EVB-IT-Vertragsbedingungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
EVB-IT Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Software-as-a-Service-Lösung zur Durchführung hybrider kommunaler Gremiensitzungen in Schleswig-Holstein sowie damit verbundener Dienstleistungen.
Der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) sucht einen Anbieter für eine Software-as-a-Service-Lösung, mit der kommunale Gremiensitzungen hybrid – also mit Teilnehmern vor Ort und per Videoschalte – durchgeführt werden können. Neben der reinen Software-Bereitstellung sind auch begleitende Dienstleistungen wie Support oder Implementierung Teil des Auftrags. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung, was bedeutet, dass die Software über einen längeren Zeitraum bei Bedarf abgerufen werden kann. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, liegt ein starker Fokus auf der technischen Qualität der Lösung, die mit 80 Prozent gewichtet wird, während der Preis 20 Prozent ausmacht.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung der Ausschlusskriterien gemäß Bewertungsmatrix
- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Einhaltung der EVB-IT Rahmenvereinbarungsbedingungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotEVB-IT Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Software-as-a-Service-Lösung zur Durchführung hybrider kommunaler Gremiensitzungen in Schleswig-Holstein sowie damit verbundener Dienstleistungen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price20%
Die Bewertung des Preises erfolgt durch eine degressionsbegrenzte Preisbewertung mittels linearer Interpolation. Dabei wird jedem Angebotspreis (An) eine Preispunktanzahl (P) wie folgt zugewiesen. 1. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (A_min) erhält als P die Maximalpunktzahl von 4.050 Preispunkten (P). 2. Angebote mit einem Preis, der dem Dreifachen (F=3) von A_min oder mehr entspricht, erhalten 0 Preispunkte (P). 3. Zur Ermittlung der jeweiligen Preispunkte (P) für alle anderen Angebote werden diese unter Beachtung der unter 2. vorgegebenen Degressionsbegrenzung anhand ih-res Preises (An) im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (Amin) nach folgender Formel linear interpoliert: P= ((F*A_min-A_n)/((F-1)*A_min ))*4.050
- quality80%
Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien (gem. Teil C - Bewertungsmatrix, Tabellenblatt Ausschlusskriterien) geprüft. Es werden nur diejenigen Angebote der weiteren Leistungsbewertung unterzogen, die diese vollständig erfüllt haben (Beantwortung Zelle E8 – E34 mit Angabe „ja“). Anschließend erfolgt die Bewertung der Leistung anhand der in der Leistungsbewertungsmatrix (Teil C – Bewertungsmatrix) festgelegten qualitativen Kriterien (Tabellenblätter „Soll-Kriterien“ und „Konzepte“), Einzelpunktwerte und Gewichtungen. Die sich aus der Leistungsbewertungsmatrix des jeweiligen Angebots ergebenden Leistungspunkte gehen als (L) in die in Ziff. 5.4.4.3 (Teil A - Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen) beschriebene Gesamtbewertung ein. Für den Zuschlag kommen ausschließlich Angebote in Betracht, die mindestens 50% (entsprechend 2.025 Punkten) der Maximalpunktzahl L (4.050 Punkte) erzielt haben.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung