IT-Unterstützungsleistungen für die Software Clarity

Was wird ausgeschrieben
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung für IT-Supportleistungen zur Betreuung der Software Clarity aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von 2027 bis 2030. Jährlich werden zwischen 450 und 500 Personentage an Unterstützungsleistungen abgerufen.
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Rahmenvereinbarung über die Erbringung von IT-Unterstützungsleistungen im Kontext der Software Clarity (2027-2030)
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen sucht einen IT-Dienstleister für die Betreuung der Software Clarity. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (2027 bis 2030), bei der jährlich ein Volumen von 450 bis 500 Personentagen abgerufen werden soll. Ein Personentag entspricht dabei einem Arbeitstag einer Fachkraft. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Softwarebetreuung und IT-Unterstützung mitbringen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß VgV und GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV
- Fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (VgV/GWB) inkl. der Vergabeunterlagen Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Interne Begründung zur Einschränkung bzw. zum Auschluss der Nachforderung
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarungen über Dienstleistungen (Unterstützungsleistungen) ifür die Betreuung der Clarity Software. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt proGesamtleistung und Jahr: 450 Personentage (PT) pro Person Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Gesamtleistung und Jahr: 500 PT
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung