IT-Serviceleistungen für Schulen in Haar

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Haar und der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen schreiben IT-Serviceleistungen für die IT-Infrastruktur ihrer Schulen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst eine Laufzeit von jeweils 720 Tagen. Die Vergabe erfolgt nach einem Kriterienmix aus Preis und Leistung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Haar (Los 1) und der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (Los 2) beabsichtigen jeweils die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur ihrer jeweiligen Schulen, deren Sachaufwandsträger sie jeweils sind, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.3 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-1 mit Übersicht_Hardware-Software_Los-1 5.4 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-2 mit Übersicht_Hardware-Software_Los-2 5.5 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-1 5.6 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-2 5.7 Preisblatt_IT-Services_Los-1 5.8 Preisblatt_IT-Services_Los-2 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0
Die Stadt Haar und der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen suchen einen IT-Dienstleister für die Betreuung ihrer schulischen IT-Infrastruktur. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Schulen der Stadt Haar und Los 2 die weiterführenden Schulen des Zweckverbands umfasst. Die Dienstleistungen erstrecken sich über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren und beinhalten die Wartung und Instandhaltung der vorhandenen Hard- und Software. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des GWB und der VgV nachweisen, wobei die Entscheidung über den Zuschlag zu gleichen Teilen auf dem Preis und der fachlichen Qualität basiert.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der Anforderungen gemäß §§ 56, 57 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§§ 123, 124 GWB §§ 56, 57 VgV Nichterfüllen von Eignungsanforderungen Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV sowie § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Stadt Haar (Los 1) beabsichtigt die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur ihrer Schulen, deren Sachaufwandsträger sie ist, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.3 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-1 mit 5.3.1_Übersicht_Hardware-Software_Los-1 5.5 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-1 5.7 Preisblatt_IT-Services_Los-1 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (Los 2) beabsichtigt die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur seiner Schulen, deren Sachaufwandsträger er ist,, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.4 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-2 mit 5.4.1_Übersicht_Hardware-Software_Los-2 5.6 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-2 5.8 Preisblatt_IT-Services_Los-2 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
Leistung (Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018)
- price50%
Preis (Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018)
- quality50%
Leistung (Einfache RIchtwertmethode nach UfAB 2018)
- price50%
Preis (Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018)
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung