Softwarelösung für umsatzsteuerliches Tax Compliance Management System (TCMS) Controlling

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht eine Softwarelösung zur Automatisierung des umsatzsteuerlichen Controllings innerhalb ihres Tax Compliance Management Systems (TCMS). Das System soll Buchungsdaten aus SAP S/4HANA aufbereiten und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung prüfen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung und Implementierung der Software.
Vollständige Beschreibung anzeigen
IT-gestütztes TCMS-Controlling, Software
Die Stadt Düsseldorf möchte ihr umsatzsteuerliches Controlling digitalisieren und sucht dafür eine spezialisierte Software. Diese Anwendung soll direkt an das bestehende SAP S/4HANA-System der Stadt angebunden werden, um Buchungsvorgänge automatisch auf ihre steuerliche Korrektheit zu prüfen. Ziel ist es, ein Tax Compliance Management System (TCMS) zu etablieren, das steuerliche Risiken minimiert und Prozesse effizienter gestaltet. Die Vergabe erfolgt nach einem Mix aus technischer Qualität (60 %) und Preis (40 %).
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der Anforderungen aus dem AEntG, AufenthG, MiLoG und SchwarzArbG
- Fähigkeit zur Anbindung an SAP S/4HANA
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Beschaffung einer einheitlichen Softwarelösung, die ein regelmäßiges umsatzsteuerliches Controlling als integralen Bestandteil des Tax Compliance Management Systems (TCMS) der Landeshauptstadt Düsseldorf möglichst automatisiert durchführt. Der Controlling-Prozess umfasst insbesondere die strukturierte Aufbereitung von debitorischen und kreditorischen Buchungsvorgängen (aus dem ERP-System "SAP S/4HANA") sowie die Überprüfung der jeweils angewendeten umsatzsteuerlichen Behandlung (z. B. anhand der verwendeten Steuerkennzeichen). Die Ergebnisse der Prüfung sollen in einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Auswertung dargestellt werden, welche insbesondere die Buchungsvorgänge mit Prüfungsbedarf (z. B. aufgrund fehlerhafter umsatzsteuerlichen Behandlung) deutlich hervorhebt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
Anforderungen Tabellenblatt zwei der Bewertungsmatrix
- price40%
Preis
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung