IT-Dienstleistungsunterstützung für ALLEGRO und eServices im Bürgergeld
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt einen Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebes für das IT-Verfahren ALLEGRO und zugehörige eServices in der Produkteinheit Bürgergeld. Das Gesamtvolumen beträgt ca. 37.316 Personentage über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren (1080 Tage) mit optionaler Verlängerung. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, wobei beide Lose identische Beschaffungsgegenstände ohne Abrufverpflichtung umfassen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dienstleistungsrahmenvertrag; Volumen ca. 37.316 PT; Vertragslaufzeit vier Jahre (inkl. optionaler Verlängerung)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt einen Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebes für das IT-Verfahren ALLEGRO und dessen eServices im Bereich Bürgergeld. Das Auftragsvolumen liegt bei rund 37.316 Personentagen, verteilt auf vier Jahre Vertragslaufzeit. Der Vertrag ist in zwei Lose gegliedert, wobei beide Lose identische Dienstleistungskontingente ohne Abrufverpflichtung umfassen – das bedeutet, die BA kann nach Bedarf Leistungen abrufen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Bewerber müssen Eignungsnachweise gemäß VgV vorlegen und eine Erklärung zu den EU-Ausschlussgründen (Art. 5k Verordnung EU) abgeben. Die Vergabe erfolgt zu 50 % nach Qualität (UfAB-Richtwertmethode) und zu 50 % nach Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignungsnachweise gemäß VgV (§§ 123, 124 GWB)
- Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
- Eigenerklärung gemäß Artikel 5k EU-Verordnung (Russland-Sanktionen)
- Ausfallkostenregelung gemäß § 356 Absatz 3 SGB III
- Nachweis der Leistungsfähigkeit für IT-Dienstleistungen
- Angabe zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne MwSt. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteBeschaffungsgegenstand ist ein Kontingent zur Dienstleistungsunterstützung, ohne Abrufverpflichtung, zur Unterstützung des Betriebes für das IT-Verfahren ALLEGRO und die zugehörigen eServices in der Produkteinheit Bürgergeld. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Beschaffungsgegenstand ist ein Kontingent zur Dienstleistungsunterstützung, ohne Abrufverpflichtung, zur Unterstützung des Betriebes für das IT-Verfahren ALLEGRO und die zugehörigen eServices in der Produkteinheit Bürgergeld. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
einfache UfAB-Richtwertmehtode
- price50%
einfache UfAB-Richtwertmehtode
- quality50%
einfache UfAB-Richtwertmethode
- price50%
erweiterte UfAB-Richtwertmethode
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung