Externe Projektleitung für KONSENS-Softwareentwicklungsprojekte

Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern

Status
Offen
Angebotsfrist
08.12.2028, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
06.12.2024
Originalbekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
746515-2024
Verfahrensnummer
770d5059-fc52-4aae-bf16-e30374054da0
CPV-Codes
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Steuern in München sucht externe Projektleitungen für Softwareentwicklungsprojekte im Rahmen von KONSENS. Die Beschaffung erfolgt über ein dynamisches Beschaffungssystem, in das geeignete Unternehmen aufgenommen werden können. Die Teilnahmefrist endet am 8. Dezember 2028; Angaben zu Umfang und Leistungszeitraum sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird ein dynamisches Beschaffungssystem gemäß §§ 22 bis 24 VgV für Externe Projektleitung für KONSENS Softwareentwicklungsprojekte

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Externe Projektleitung für KONSENS Softwareentwicklungsprojekte

    Ausgeschrieben wird ein dynamisches Beschaffungssystem gemäß §§ 22 bis 24 VgV für Externe Projektleitung für KONSENS Softwareentwicklungsprojekte

    Frist: 08.12.2028, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

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