Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dell IT-Hardware
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware der Marke Dell aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von IT-Ausstattung für den Standort Bonn. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware
Das Bundesministerium für Gesundheit sucht einen Lieferanten für IT-Hardware des Herstellers Dell. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der über einen festgelegten Zeitraum hinweg bei Bedarf Hardware abgerufen werden kann. Der Auftrag richtet sich an IT-Systemhäuser oder Fachhändler, die in der Lage sind, die entsprechende Hardware zu beschaffen und zu liefern. Der Einsatzort ist Bonn. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, ist die genaue Abnahmemenge variabel.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3).
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung