Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·500570-2026

IT-Administration für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungSicherheitIt AdministrationOeffentliche VerwaltungVs ItIt InfrastrukturBehoerdendienstleistungen
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sucht einen externen Dienstleister für die IT-Administration. Der Auftrag umfasst die Betreuung von VS-IT (Verschlusssachen-IT) sowie IT-Infrastrukturen, die unabhängig vom ITZBund betrieben werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

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IT-Administration der APC beim BBK

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn sucht einen externen IT-Dienstleister, der die Administration ihrer IT-Systeme übernimmt. Dabei geht es speziell um die Betreuung von IT-Infrastrukturen, die als Verschlusssache eingestuft sind oder außerhalb der zentralen IT-Dienstleistungen des ITZBund betrieben werden. Der Auftrag hat eine Laufzeit von etwa zwei Jahren und zielt auf eine zentrale Verwaltung dieser sensiblen IT-Bereiche ab. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung im Betrieb von hochsicheren IT-Umgebungen mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000IT-Administration

Zukünftig muss die Administration von VS-IT sowie von ITZBund-unabhängiger Intrastruktur im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zentral übernommen werden. Für diese Aufgaben wird mit dieser Ausschreibung ein externer Dienstleister gesucht.

CPV 72000000720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    siehe Vergabeunterlagen

    50%
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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