Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

28. Juni 2021

TED·361949-2026

Schlüsselfertige Errichtung von Stromrichtersystemen für das HVDC-Übertragungssystem SuedOstLink

BauleistungenEnergieinfrastrukturEnergieÖffentliche VerwaltungEnergiemanagementInfrastrukturprojektHochspannungstechnikEnergiewendeStromnetzBauleistungen
Auftragswert
~€300M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die TenneT TSO GmbH schreibt die schlüsselfertige Errichtung der Stromrichtersysteme V5 und V5a für das Hochspannungsgleichstromübertragungssystem SuedOstLink aus. Es handelt sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt im Bereich der Energiewende. Der Auftrag umfasst die technische Realisierung der Konverterstationen.

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Auslauf des erweiterten Microsoft Produktsupportes für Windows-Produkte, Konverter V5a

VergabeHero-Einschätzung

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT plant die Errichtung von zwei Stromrichtersystemen, den sogenannten Konvertern V5 und V5a, die für das Hochspannungsgleichstromübertragungssystem SuedOstLink benötigt werden. Diese Anlagen sind essenziell, um den Strom aus erneuerbaren Energien über weite Strecken effizient zu transportieren. Die Ausschreibung umfasst die schlüsselfertige Errichtung der Systeme, was bedeutet, dass der Auftragnehmer von der Planung bis zur betriebsbereiten Übergabe alle Leistungen erbringt. Aufgrund der hohen technischen Anforderungen und der strategischen Bedeutung für das deutsche Stromnetz handelt es sich um ein Großprojekt der Energiewirtschaft.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A060 SuedOstLink: Errichtung Konverter V5a

Auslauf des erweiterten Microsoft Produktsupportes für Windows-Produkte, Konverter V5a

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juni 2021
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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