Parkhaus-Neubau Friedrichstraße/Spießgasse Alzey
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Alzey schreibt im Rahmen eines Investorenwettbewerbs mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb den Neubau eines Parkhauses an der Ecke Friedrichstraße/Spießgasse aus. Gesucht wird ein Investor als Generalübernehmer, der das Grundstück erwirbt, Planungs- und Bauleistungen erbringt. Die Stadt mietet das fertiggestellte Parkhaus langfristig an. Das Verhandlungsverfahren umfasst Konzepte (50 %), Preis (35 %) und Präsentation (15 %) als Zuschlagskriterien.
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Die Stadt plant, um dem steigenden Parkdruck in der Alzeyer Innenstadt zeitnah begegnen zu können, den vorhandenen Parkplatz an der Ecke Friedrichstraße / Spießgasse im Rahmen eines Investorenwettbewerbs mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Errichtung eines Parkhauses umzubauen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Investorenwettbewerb. Es soll ein Investor als Generalübernehmer gefunden werden, der das Grundstück von der Stadt kauft und im vorgegebenen Zeitrahmen sowohl erforderlichen Planungsleistungen als auch die Ausführung der Bauleistungen sicherstellt. Die Stadt beabsichtigt, das fertig gestellte Parkhaus langfristig anzumieten. Sowohl der Mietvertrag im Entwurf, als auch der Grundstückskaufvertrag wird den Bietern, die für das Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Alzey (rund 20.000 Einwohner, Kreisstadt im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz) sucht einen Investor für den Neubau eines Parkhauses in der Innenstadt. Der Investor soll das Grundstück kaufen, das Parkhaus planen und bauen — die Stadt mietet es anschließend langfristig an. Es handelt sich um einen Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, bei dem sowohl der Mietvertrag als auch der Grundstückskaufvertrag den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt werden. Die Bauzeit ist nicht explizit genannt; die Vertragsdauer beträgt laut Losangaben 20 Jahre (7.300 Tage).
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Investor als Generalübernehmer
- Übernahme von Planungs- und Bauleistungen
- Grundstückskauf durch Investor
- Langfristige Anmietung durch die Stadt
- Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren
- Eignung für öffentliche Bauaufträge
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie verbandsfreie Stadt Alzey ist als Kreisstadt nicht nur Verwaltungssitz der Kreisverwaltung Alzey-Worms, sondern mit rund 20.000 Einwohner*innen die größte Stadt im Landkreis Alzey-Worms. Die Stadt plant, um dem steigenden Parkdruck in der Alzeyer Innenstadt zeitnah begegnen zu können, den vorhandenen Parkplatz an der Ecke Friedrichstraße / Spießgasse im Rahmen eines Investorenwettbewerbs mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Errichtung eines Parkhauses umzubauen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Investorenwettbewerb. Es soll ein Investor als Generalübernehmer gefunden werden, der das Grundstück von der Stadt kauft und im vorgegebenen Zeitrahmen sowohl erforderlichen Planungsleistungen als auch die Ausführung der Bauleistungen sicherstellt. Die Bieter müssen einen Mietvertrag für das ganze Objekt anbieten. Der Mietzins soll die Nutzung des Parkhauses auf die Dauer von 20 Jahren und einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren kalkulieren. Die Kalkulation ist offen zu legen, da der Vertrag von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Betreiber des Parkhauses wird die Stadt Alzey. Da die Stadt Alzey nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist die Bruttomiete anzubieten. Die Stadt beabsichtigt, das fertig gestellte Parkhaus langfristig anzumieten. Sowohl der Mietvertrag im Entwurf, als auch der Grundstückskaufvertrag wird den Bietern, die für das Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, zur Verfügung gestellt. Das vorgesehene Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 in der 2. Änderung von 1983. Dieser Plan gilt aus heutiger Sicht nicht mehr als qualifizierter Plan und kann, wenn überhaupt, nur als grobe Richtlinie gelten. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie des Architektenbüros Glaser vor. Diese ist Bestandteil dieses Verfahrens. Grundlage des Angebots ist die Machbarkeitsstudie im Sinne einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Das Angebot des Bieters in Bezug auf das zu errichtende Bauwerk „Parkhaus“ muss die Anforderungen aus dem Aufforderungsschreiben erfüllen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price35%
Preis
- quality50%
Konzepte
- quality15%
Präsentation insgesamt/Reaktion auf Fragen
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert